Ärzte und Pflegedienste sollen über neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff informieren

Berlin – In rund 100 Tagen – am 1. Januar 2017 – sollen die Regelungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) appellierte heute in Berlin an Ärzte, Verbände, Krankenkassen und Pflegedienste, die Patienten über die neuen Regelungen zu informieren.
Es komme nun darauf an, dass die Menschen umfassend über alle Leistungen und Angebote informiert seien, sagte Gröhe. Die Pflegestärkungsgesetze sollten ihre „bestmögliche Wirkung entfalten“. Der Minister wies in diesem Zusammenhang auf mehrere Quellen hin, die Ärzte und Pflegende selbst für ihren Hintergrund nutzen können. Einige dieser Materialien eignen sich auch dazu, Angehörige und gegebenenfalls Patienten zu informieren.
Ein Infoposter „So stärken wir die Pflege“ bietet etwa einen Überblick über alle Verbesserungen durch die Pflegestärkungsgesetze und lässt sich auch in Beratungseinrichtungen und Praxen einsetzen. Die Broschüre „Die Pflegestärkungsgesetze“ und die Broschüre „Alle Leistungen zum Nachschlagen“ enthalten vertiefende Informationen.
Die erweiterte Service-Website www.wir-stärken-die-pflege.de bietet zudem einen schnellen Einstieg für alle Interessierten. Sie erklärt wichtige Stichworte zur Pflege und verschafft einen Überblick über die finanziellen Leistungen und die Neuerungen der Pflegestärkungsgesetze. Die Website wird kontinuierlich erweitert und an aktuelle Fragen angepasst.
Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz die Umstellung der drei Pflegestufen auf fünf sogenannte Pflegegrade auf den Weg gebracht. Zudem wurde das Begutachtungsverfahren reformiert. Die Umstellung betrifft etwa 2,7 Millionen Pflegebedürftige. Insbesondere sollen Menschen mit Demenz künftig alle Leistungen der Pflegeversicherung gleichberechtigt in Anspruch nehmen können.
Mitte September ist die zweite Runde der sogenannten Regionaldialoge „Pflege stärken“ in Berlin und Mitteldeutschland gestartet. Dabei geht es um die Frage, wie die neuen Regelungen bestmöglich umgesetzt werden können.
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