Ausland

UNO weist Schadenersatz­forderungen von Chole­ra-Opfern in Haiti ab

  • Freitag, 22. Februar 2013

New York – Die Vereinten Nationen haben Forderungen tausender von der Cholera in Haiti Betroffener nach Schadenersatzzahlungen zurückgewiesen. Die UNO berief sich in ihrer Entscheidung am Donnerstag auf ihre Immunität, die in einer UN-Konvention aus dem Jahr 1946 geregelt ist. Die UNO habe den Vertretern der Kläger verdeutlicht, dass die Forderungen „unzulässig“ seien, sagte UN-Sprecher Martin Nesirky, ohne sich zu Details zu äußern. Rund 5.000 Erkrankte und Angehörige von Cholerapatienten, die an der Krankheit gestorben waren, hatten Schadenersatzforderungen gestellt.

Die Anwälte der Kläger hatten von der UNO jeweils 100.000 Dollar (knapp 76.000 Euro) für jeden Todesfall sowie 50.000 Dollar für jeden Cholera-Infizierten gefordert. Bei der UNO reichten sie deshalb Klage ein, weil einer Studie zufolge aus Nepal stammende UN-Blauhelmsoldaten für die Epidemie mit tausenden Toten verantwortlich sein sollen. Die UNO hat eine Verantwortung für die Epidemie bislang nicht eingestanden. Nesirky sagte in New York, UN-Generalsekretär Ban Ki Moon habe in einem Telefonat mit Haitis Staatschef Michel Martelly aber versichert, dass die UNO zur „Ausrottung der Cholera in Haiti“ entschlossen sei.  

Die Cholera war im Oktober 2010 ausgebrochen, seitdem starben dort der Weltgesund­heitsorganisation zufolge mehr als 7.700 Menschen daran. Mehr als 620.000 Menschen infizierten sich mit der Krankheit, die schweren Durchfall und Erbrechen verursacht und unbehandelt in kurzer Zeit zum Tod führen kann. Vor dem Ausbruch der Infektions­krankheit war Haiti von einem schweren Erdbeben heimgesucht worden, bei dem im Januar 2010 etwa 250.000 Menschen starben.

afp

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