Ärzteschaft

S3-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie der Divertikulitis erschienen

  • Donnerstag, 16. Dezember 2021
/Juan Gärtner, stock.adobe.com
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Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) und die Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV) haben eine S3-Leit­linie „Divertikelkrankheit / Divertikulitis“ vorgestellt. Die beiden Fachgesellschaften haben die Arbeit an der Leitlinie ausschließlich aus eigenen Mitteln bezahlt.

Die Divertikulose ist in der deutschen Bevölkerung über 70 Jahren weit verbreitet und bezeichnet das Vorhandensein von Divertikeln, also Ausstülpungen, in der Darmschleimhaut. Am häufigsten kommen diese im Sigma vor, dem letzten Teil des Dickdarms. Die Divertikel an sich stellen keine Gefahr dar, können sich aber entzünden und müssen dann behandelt werden.

„Oft stellt sich die Frage, konservativ oder operativ zu therapieren. Die interdisziplinäre Leitlinie gibt Empfehlungen, wann welche Therapieform am besten ist“, erklärte Wolfgang Kruis, Leilinienkoordinator der DGVS. Eine unkomplizierte Divertikulitis stellt laut den Fachgesellschaften im Regelfall keine Indika­tion für eine Operation dar. Anders sei dies bei komplizierten und wiederkehrenden Verläufen.

„Die Lebens­qualität ist das zentrale Kriterium bei der Indikationsstellung und der entsprechenden Klas­sifizierung“, erläutert Christoph-Thomas Germer, Leitlinienkoordinator und Klinikdirektor Chirurgie I am Uniklinikum Würzburg. „Betroffene profitieren in diesen Fällen von einer Entfernung des betroffenen Darmabschnitts. So bekommen sie einen großen Teil Lebensqualität wieder zurück“, so der Experte.

Die Leitlinie gibt auch Empfehlungen zur Diagnostik: „Wir empfehlen Schnittbildverfahren wie die Com­putertomographie (CT) oder den Ultraschall“, erklärte Ludger Leifeld, Koordinator der Leitlinie und Chef­arzt der Klinik für Innere Medizin und Gastroenterologie am St. Bernward Krankenhaus in Hildesheim.

Zu betonen sei allerdings, dass es sich dabei „um ergänzende und nicht um konkurrierende Verfahren handelt, die jeweils ihre eigenen Vor- und Nachteile haben“.

hil

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