Ausland

Fresenius Kabi will Hinrichtung in den USA gerichtlich stoppen

  • Donnerstag, 9. August 2018
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Chicago – Der deutsche Pharmakonzern Fresenius Kabi will eine im US-Bundesstaat Nebraska geplante Hinrichtung gerichtlich stoppen lassen. Das Unternehmen reichte vorgestern eine Zivilklage ein. Nach seinen Angaben ist Nebraska auf illegale Weise an zwei von dem Konzern hergestellte Substanzen gelangt, die am kommenden Dienstag bei einer Hinrichtung per Giftspritze verwendet werden sollen.

Exekutiert werden soll der 1974 wegen Mordes an zwei Taxifahrern verurteilte Carey Dean Moore. Er geht nicht gegen seine Hinrichtung vor, aber die Fresenius-Klage könnte den Termin hinauszögern. Findet die Hinrichtung wie geplant statt, wäre es die erste Vollstreckung einer Todesstrafe in Nebraska seit 21 Jahren – und die erste dortige Hinrichtung per Giftspritze.

Illegale Beschaffung vermutet

Der Bundesstaat plant die Verwendung von vier Substanzen: Es handelt sich um das Beruhigungsmittel Diazepam, das Betäubungsmittel Fentanylcitrat, das Mittel Cisatracurium zur Muskelentspannung sowie Kaliumchlorid, das den Herzschlag beendet. Fresenius Kabi geht davon aus, dass letztere zwei Substanzen aus seiner Herstellung stammen. Das Unternehmen hat bei einem Bundesrichter beantragt, die Nutzung der Mittel vorübergehend oder endgültig zu unterlassen.

Das Unternehmen betonte gestern in einer Mitteilung, keine Position zum Thema Todesstrafe einzunehmen. Es lehne aber die Nutzung seiner Produkte zu diesem Zweck ab. Deshalb verkaufe der Konzern „bestimmte Medikamente auch nicht an Vollzugsanstalten“. Laut Fresenius Kabi seien die Substanzen „weder direkt, noch durch einen unserer autorisierten Händler“ an die Strafvollzugsbehörden verkauft worden. Folglich könnten die Substanzen nur unter Verstoß geltender Vertriebsverträge an die Vollzugsbehörde gelangt sein.

Vor Einreichung der Klage hatte sich Fresenius Kabi laut Mitteilung an Nebraskas republikanischen Gouverneur Pete Ricketts gewandt, um eine Verwendung von Produkten des Konzerns bei Hinrichtungen auszuschließen. Das Unternehmen habe die gewünschten Zusicherungen jedoch nicht erhalten. Der Konzern fürchtet bei der Verwendung seiner Substanzen für eine Hinrichtung auch eine „erhebliche Rufschädigung“ und begründet dies mit der in Europa vorherrschenden ablehnenden Haltung zur Todesstrafe.

Fresenius Kabi wolle „grundsätzlich nicht“, dass seine Arzneimittel „außerhalb ihrer Bestimmung verwendet werden“, sagte ein deutscher Konzernsprecher heute. Um das zu gewährleisten, gebe es im Unternehmen und für die Vertriebshändler entsprechende Restriktionen. Der Bundesstaat Nebraska hat nicht mitgeteilt, wie er an die Substanzen gekommen ist.

US-Bundesstaaten, die die Todesstrafe vollstrecken, haben es zunehmend schwer, an die Mittel für ihre Giftspritzen zu kommen. Immer mehr Pharmakonzerne lehnen einen Verkauf ihrer Substanzen für diesen Zweck ab. Im Bundesstaat Nevada hatte der Hersteller Alvogen im Juli den vorübergehenden Stopp einer Hinrichtung erwirkt.

afp

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