Kabinett verabschiedet Präventions- und Versorgungsstärkungsgesetz
Berlin – Das Bundeskabinett hat heute sowohl den Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes (VSG) als auch den Entwurf des Präventionsgesetzes verabschiedet. Insbesondere das VSG ist in der Ärzteschaft umstritten. Kritisiert wird insbesondere, dass die Zulassungsausschüsse künftig Arztsitze in überversorgten Gebieten aufkaufen sollen. Zudem sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen dazu verpflichtet werden, Terminservicestellen einzurichten, in denen sie Patienten, die eine Überweisung zu einem Facharzt erhalten haben, innerhalb von vier Wochen einen entsprechenden Termin vermitteln.
Der Gesetzentwurf sieht zudem die Gründung eines Innovationsfonds vor, mit dem für Projekte zur Förderung der sektorübergreifenden Versorgung sowie zur Förderung der Versorgungsforschung insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden sollen. Auch sollen Patienten bei bestimmten mengenanfälligen planbaren Leistungen einen Anspruch auf die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung erhalten. Und die Wirtschaftlichkeitsprüfungen sollen regionalisiert werden.
Mit dem Präventionsgesetz wollen Union und SPD zudem die Ausgaben der Krankenkassen für Präventionsmaßnahmen erhöhen: der Richtwert soll von 3,09 Euro pro Patient auf sieben Euro steigen. Die Pflegekassen sollen darüber hinaus etwa 21 Millionen Euro für die Unterstützung gesundheitsförderlicher Verhältnisse in den Pflegeeinrichtungen zur Verfügung stellen.
Auch will die Politik die betriebliche Gesundheitsförderung ausbauen. Vor allem mehr kleine und mittelständische Unternehmen sollen dazu bewegt mehr, Präventionsmaßnahmen anzubieten.
Schließlich wollen Union und SPD den Impfschutz stärken, „damit gefährliche Krankheiten wie Masern bekämpft und ausgerottet werden können“, wie Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) heute in Berlin vor Journalisten betonte. Geplant ist, dass Eltern sich vor der Erstaufnahme ihres Kindes in eine Kindertagesstätte zu Fragen des Impfschutzes ärztlich beraten lassen sollen.
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