GKV-Spitzenverband wehrt sich gegen Selbstverwaltungsgesetz
Berlin – Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) wehrt sich gegen Pläne von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), die Aufsicht über die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen – vor allem die Spitzenorganisationen auf Bundesebene – zu verschärfen. Unter anderem lehnt es der Verwaltungsrat des GKV-SV ab, dass der Haushalt unter Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums gestellt wird.
„Ein solcher Schritt würde ganz wesentlich die Handlungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung einschränken, ihren Haushalt selbst zu beschließen“ und entsprechende Haushaltsschwerpunkte selbst zu bestimmen, hieß es. Der Eingriff sei „nicht akzeptabel“, sagte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer, am Mittwoch in der öffentlichen Sitzung des Verwaltungsrats.
Das Gremium richtet sich ebenfalls gegen das Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums, der Selbstverwaltung künftig – ohne Klagemöglichkeit – die Rechtsauslegungen von Gesetzen vorzuschreiben. Pfeiffer zufolge ist fraglich, ob das dem Prinzip der Gewaltenteilung entspreche. Ihrer Auffassung nach sei die Rechtsprechung letztendlich für die Auslegung von Gesetzen zuständig. Aus Sicht der Kassen stellten zudem bereits bestehende Regelungen, wonach die Aufsichtsbehörden Vorstandsverträgen zustimmen müssten, einen massiven Eingriff in elementare Rechte und Pflichten der sozialen Selbstverwaltung dar. Die Kassen forderten, diese „mit der jetzt geplanten Reform“ wieder abzuschaffen.
Mit der Erklärung macht das Gremium deutlich, dass der GKV-Spitzenverband nicht für Probleme anderer Selbstverwaltungspartner in Mithaftung genommen werden will. Anlass für die Verschärfung des Selbstverwaltungsrechts sind vor allem Unregelmäßigkeiten bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wie rechtswidrige Zahlungen an den früheren Vorstandsvorsitzenden Andreas Köhler oder undurchsichtige Immobiliengeschäfte. KBV-Chef Andreas Gassen hatte wiederholt erklärt, dass die Probleme umfassend aufgearbeitet werden.
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