Politik

GKV-Versorgungs­stärkungsgesetz tritt heute in Kraft

  • Donnerstag, 23. Juli 2015

Berlin – Gestern hat das Bundesgesetzblatt das „Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) veröffentlicht. Es tritt damit heute in Kraft. Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause am 17. Juli gebilligt. Der Bundestag hatte dem Gesetz schon am 11. Juni zugestimmt.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lobte am VSG die Ausweitung der Weiterbildungsförderung auf den fachärztlichen ambulanten Bereich. Vorgesehen ist diese für maximal 1.000 Stellen. Das von der KBV vorgeschlagene Modell einer Stiftung zur Förderung der ambulanten Weiterbildung von Haus- und Fachärzten sei perspektivisch in das VSG aufgenommen worden, so KBV-Vorstand Regina Feldmann.

Viele weitere Vorgaben im Gesetz sieht der KBV-Vorstand jedoch kritisch, so den Aufkauf von Arztpraxen oder die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung. „Außerdem lehnen wir weiterhin die Terminservicestellen ab, die zu keinerlei Verbesserung der Versorgung führen werden“, stellte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen klar.

Auch die Bundesärztekammer hatte die Termin­servicestellen kritisiert und wies auf ein weiteres Problem hin: „Wenn es Terminservicestellen geben soll, dann muss auch geregelt sein, dass Patienten, die Termine nicht wahrnehmen, entsprechende Sanktionen erfahren“, forderte der Präsident der Bundesärztekammer(BÄK), Frank Ulrich Montgomery.

Das Vorhaben der Regierung, Patienten ein Recht auf eine Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen zu geben, begrüßte der BÄK-Präsident. „Wir begrüßen jedoch nicht, dass die entsprechende Richtlinie vom Gemeinsamen Bundesausschuss aufgestellt werden soll, der ja von der Politik unverändert zu einem immer größeren Bürokratieapparat aufgebaut wird.“ Hier werde von der Politik des Guten eindeutig zu viel getan.

Das Deutsche Ärzteblatt hat das Versorgungsstärkungsgesetz dokumentiert un Interviews mit Ärztinnen und Ärzte an der Basis sowie andere betroffene Berufsgruppen geführt.

Das heute Inkrafttreten des Gesetzes bedeutet aber nicht, dass alle Regelungen bereits ab heute gelten: Artikel 20 des Gesetzes regelt im Detail, welche der vorgesehenen Regelungen ab wann greifen.

hil

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