Ärzteschaft

KV Berlin setzt Zeichen gegen den Aufkauf von Arztpraxen

  • Donnerstag, 30. Juli 2015

Berlin – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin hat ein Zeichen gegen den Aufkauf von Arztpraxen in der Bundeshauptstadt gesetzt. Denn der KV zufolge gibt es auch im sehr gut versorgten Planungsbereich Berlin mit 15 Arztgruppen oberhalb der 140 Prozent-Grenze Bereiche, in denen die Versorgung verbessert werden kann. Die KV Berlin hat deshalb dem Zulassungsausschuss für Ärzte und Psychotherapeuten mitgeteilt, dass sie im einheitlichen Planungsbereich Berlin in allen Verwaltungsbezirken einen erhöhten Versorgungsbedarf sieht.

Dies sei ein weiterer Hebel zur Verbesserung der Versorgung in Berlin, so der KV-Vor­stand. Zudem sei es eine Möglichkeit, mit den im Versorgungsstärkungsgesetz festgelegten verschärften Regelungen zur Aufkaufpflicht für Vertragsarztpraxen umzugehen. Die Regelungen sehen vor, dass bei einem Versorgungsgrad von mehr als 140 Prozent die Nachbesetzung einer Praxis abgelehnt werden soll, soweit keine Versagungsgründe vorliegen, die eine Nachbesetzung erforderlich werden lassen.

Das gilt aber nicht, wenn der Nachfolger sich bereit erklärt, die Praxis in ein Gebiet des Planungsbereiches zu verlegen, in dem nach Mitteilung der KV wegen einer zu geringen Arztdichte ein besonderer Versorgungsbedarf besteht. Erklärt nun der potenzielle Nachfolger, dass er die Praxis in einen solchen Bereich verlegen wird, muss der Zulassungsausschuss die Praxis nachbesetzen.

„Ohne diese Maßnahme droht mittelfristig eine deutliche Verschlechterung der Versorgungssituation in Berlin, vor allem Vertragsarztpraxen in den Außenbezirken sind derzeit von der Aufkaufpflicht bedroht“, hieß es aus der KV. Damit würde ohne Not die Versorgungssituation der Patienten stark verschlechtert: Die Anfahrtswege zu den Vertragsärzten würden sich verlängern und letztlich auch die Wartezeiten steigen.

hil

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