117. Deutscher Ärztetag: Die Zukunft des Gesundheitswesens sichern

Düsseldorf – Einstimmig haben die Delegierten des Deutschen Ärztetages den Leitantrag des Vorstandes der Bundesärztekammer „Das Gesundheitswesen zukunftssicher machen“ zum Tagesordnungspunkt I „Gesundheits-, Sozial- und ärztlichen Berufspolitik“ beschlossen. Darin unterstützen die Ärzte die von der Bundesregierung initiierte Qualitätsoffensive im Gesundheitswesen, fordern aber, „den ärztlichen Sachverstand in dem geplanten Qualitätsinstitut an führender Stelle zu verankern“. Qualitätssicherung zähle zu den originären Aufgaben der Heilberufekammern, daher sollten diese jeweils mit einem Sitz im Vorstand der Stiftung beteiligt sein und ein unmittelbares Antragsrecht beim Gemeinsamen Bundesausschuss zur Beauftragung des Instituts erhalten.
Der Leitantrag befasste sich unter anderem auch mit der Unterfinanzierung der Krankenhäuser. Bedingt durch einen Rückgang der Investitionsförderung der Länder um 30 Prozent sei ein Defizit von etwa 30 Milliarden Euro entstanden. Hinzu kommt aus Sicht der Ärzte ein starres, unflexibles Fallpauschalensystem, das Krankenhäuser in strukturschwachen Regionen systematisch benachteilige und medizinische Leistungen, die in besonderer Qualität oder besonders selten erbracht würden, nivelliere.
Ärztetag begrüßt geplante Krankehausreform
Vor diesem Hintergrund forderten die Delegierten, mehr Spielräume für die Berücksichtigung aktueller Kostenentwicklungen sowie fachlicher und regionaler Besonderheiten der Krankenhäuser zu schaffen. Der Ärztetag begrüßte das Vorhaben der Bundesregierung, eine Krankenhausreform auf den Weg zu bringen, und appellierte zugleich an die Länder, eine nachhaltige Investitionsfinanzierung der Kliniken sicherzustellen.
Weiter forderten die Delegierten, die Unabhängigkeit der Ärzte bei medizinischen Entscheidungen zu wahren und sich bei Formulierungen von Arbeitsverträgen an die Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu halten, die allerdings weiter zu konkretisieren und zu verschärfen seien.
Sektorenübergreifende Bedarfsplanung muss konsequent etabliert werden
Um den Auswirkungen des demografischen Wandels zu begegnen, ist aus Sicht der Ärzteschaft zudem eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Verantwortlichen im Gesundheitswesen erforderlich. „Eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung muss konsequent etabliert werden, unter anderem durch die Stärkung der Kompetenzen der hierfür zuständigen Landesgremien nach § 90a SGB V, in welche die Landesärztekammer einzubeziehen sind“, heißt es dazu im Leitantrag. Auch gelte es, neue sektorenübergreifende Konzepte zur Gewinnung und Förderung des ärztlichen Nachwuchses zu entwickeln. Zudem bekundeten die Delegierten ihren Willen, die Bundesregierung bei der Entwicklung eines „Masterplans Medizinstudium 2020“ zu unterstützen.
Eine Normierung der Gesundheitsversorgung darf es nicht geben
Weiter plädiert der Ärztetag im Leitantrag für ein Europa der individuellen Gesundheitssysteme und fordert die Bundesregierung darin auf, „sich auf europäischer Ebene energisch für den Subsidiaritätsgedanken einzusetzen“. Die Europäische Kommission müsse die Souveränität der Mitgliedsstaaten im Gesundheitsbereich respektieren und jede unzulässige Einmischung unterlassen. Eine Normierung der Gesundheitsversorgung über Dienstleistungsrichtlinien der EU und Normungsaktivitäten des europäischen Normungsinstituts CEN auf ein Minimalniveau dürfe es nicht geben.
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