16 KVen protestieren gegen spezialärztliche Versorgung
Berlin – Ein gemeinsames Positionspapier gegen die geplante spezialärztliche Versorgung, wie sie der Entwurf für das Versorgungsgesetz im Paragrafen 116 b des fünften Sozialgesetzbuches vorsieht, haben 16 Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) erarbeitet.
Übereinstimmend lehnen die KVen Baden-Württemberg, Bayerns, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Nordrhein und Westfalen-Lippe in dem Positionspapier die geplanten Regelungen ab und fordern Korrekturen am Gesetzentwurf.
Im Einzelnen fordern sie
einen quartalsweisen Überweisungsvorbehalt durch Vertragsärzte
die zwingende Einbeziehung von Kooperationsvereinbarungen
eine Qualitätssicherung durch die KVen
gleiche Qualitätsstandards in beiden Sektoren, nämliche eine persönliche Leistungserbringung unter Wahrung des Facharztstandards
die Abrechnung über die KVen
Einzelleistungsvergütungen bei gleicher Honorierung ärztlicher Tätigkeit in beiden Sektoren ohne Mengenbegrenzung
keine Bereinigung der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung je Versichertem bei den KVen
den Ersatz der dem Gemeinsamen Bundesausschuss zugedachten Regelungsvorgaben durch dreiseitige Verträge zwischen den an der spezialärztlichen Versorgung Beteiligten
die Eingrenzung auf seltene Erkrankungen (fünf Erkrankungen pro eine Million Einwohner) und nachgewiesene Versorgungsdefizite
die Einbeziehung der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Klärung eines Sicherstellungsbedarfes
Den KVen zufolge könnte sich die Absicht des Gesetzgebers nach einer Überwindung der Sektoren ohne diese Korrekturen in ihr Gegenteil verkehren. Die neue spezialärztliche Versorgungsebene brächte dann neue Schnittstellen- und Übergangsprobleme.
Die KVen haben ihre gemeinsamen Forderungen an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sowie zur Kenntnis an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages gesandt. Außerdem haben sie die Gesundheitsminister der 15 Bundesländer informiert.
Schon Ende Juni hatte sich der Marburger Bund (MB) gegen einen Überweisungsvorbehalt für die spezialärztliche Versorgung gewandt. „Der ganze Ansatz der geplanten ambulanten spezialisierten fachärztlichen Versorgung ist nur dann sinnvoll, wenn dadurch eine bessere, sektorenübergreifende Verzahnung fachärztlicher Leistungen erreicht wird“, sagte der Erste Vorsitzende des MB, Rudolf Henke. Dazu gehöre unter anderem, dass Patienten ihre Ärzte frei wählen dürften.
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