Urteil: Zuckerkranker Erstklässler hat Anspruch auf Schulbegleitung

Fulda – Ein Erstklässler, der an Diabetes mellitus Typ 1 erkrankt ist, hat Anspruch auf eine Schulbegleitung zur Versorgung mit Insulin. Diese Entscheidung hat das Sozialgericht Fulda getroffen. Wie das Gericht heute mitteilte, wurde der Vogelsbergkreis in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren verpflichtet, die Kosten für die erforderliche Schulbegleitung eines Sechsjährigen zu übernehmen.
Das Kind leidet seit 2015 an einer Diabetes-mellitus-Erkrankung (Typ 1). Die Regulierung der Insulinzufuhr erfolgt mithilfe einer Pumpe. Bei einzelnen Mahlzeiten und in Akutsituationen muss er zusätzlich mit Insulin versorgt werden. Diese Extragabe muss genau berechnet werden und erfolgt in mehreren Schritten. Der junge Schüler sei derzeit noch nicht in der Lage, dies zu berechnen und die Pumpe selbstständig zu bedienen, erläuterte das Gericht. Außerdem müsse er noch zu den lebensnotwendigen Blutzuckerkontrollen angehalten werden.
Der Landkreis lehnte eine Kostenübernahme für die Schulbegleitung ab. Die gesetzliche Krankenversicherung sei dafür zuständig. Und geschultes Lehrpersonal könne die Blutzuckermessungen vornehmen. Das Gericht gab aber dem Erstklässler im Eilverfahren Recht. Im Sinne einer Eingliederungshilfe wurde ihm eine Schulassistenz zugesprochen.
Über die ebenfalls beim Sozialgericht Fulda anhängige Hauptsacheklage ist noch nicht entschieden. Der Vogelsbergkreis reichte gegen die Entscheidung Beschwerde beim Hessischen Landessozialgericht ein. Ein Urteil liegt noch nicht vor.
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