Politik

Urteil: Zuckerkranker Erstklässler hat Anspruch auf Schulbegleitung

  • Dienstag, 28. Februar 2017
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Fulda – Ein Erstklässler, der an Diabetes mellitus Typ 1 erkrankt ist, hat An­spruch auf ei­ne Schulbegleitung zur Ver­sor­­gung mit Insulin. Diese Entscheidung hat das Sozial­gericht Fulda getroffen. Wie das Gericht heute mitteilte, wurde der Vogelsbergkreis in einem einst­weiligen Rechtsschutz­verfahren verpflichtet, die Kosten für die erforderliche Schul­be­gleitung eines Sechsjähri­gen zu übernehmen.

Das Kind leidet seit 2015 an einer Diabetes-mellitus-Erkrankung (Typ 1). Die Regulie­rung der Insulinzufuhr erfolgt mithilfe einer Pumpe. Bei einzelnen Mahlzeiten und in Akut­situationen muss er zusätzlich mit Insulin versorgt werden. Diese Extragabe muss ge­nau berechnet werden und erfolgt in mehreren Schritten. Der junge Schüler sei der­zeit noch nicht in der Lage, dies zu berechnen und die Pumpe selbstständig zu bedie­nen, er­läu­ter­te das Gericht. Außerdem müsse er noch zu den lebensnotwendigen Blut­zucker­kon­troll­en angehalten werden.

Der Landkreis lehnte eine Kostenübernahme für die Schulbegleitung ab. Die gesetzliche Krankenversicherung sei dafür zuständig. Und geschultes Lehrpersonal könne die Blut­zucker­messungen vornehmen. Das Gericht gab aber dem Erstklässler im Eilverfahren Recht. Im Sinne einer Eingliederungshilfe wurde ihm eine Schulassistenz zugesprochen.

Über die ebenfalls beim Sozialgericht Fulda anhängige Hauptsacheklage ist noch nicht entschieden. Der Vogelsbergkreis reichte gegen die Entscheidung Beschwerde beim Hessischen Landessozialgericht ein. Ein Urteil liegt noch nicht vor.

dpa

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