Politik

Betriebs­krankenkassen fürchten Nachteile durch Gesundheitsreform

  • Dienstag, 25. März 2014

Berlin – Die Betriebskrankenkassen (BKK) befürchten Nachteile durch die Reform der Krankenversicherung. Die Regierung will die Änderungen an diesem Mittwoch im Bundeskabinett auf den Weg bringen. Im Kern werden der Beitragssatz gesenkt und fixiert, ein Sonderbeitrag der Versicherten gestrichen und prozentuale Zusatzbeiträge eingeführt. Doch bei den Kassen werden auch Änderungen beim Finanzausgleich untereinander mit Spannung erwartet. Es geht nach ihren Angaben um eine Umver­teilung in dreistelliger Millionenhöhe.

Änderungen wollen die Betriebskrankenkassen an einer Neuberechnung der Zuwei­sungen aus dem Gesundheitsfonds an die Kassen für das Krankengeld. Für sie sei es wichtig, dass dabei auch das Gehalt der Versicherten berücksichtigt werde, sagte Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbands in Berlin. Denn die Höhe des Krankengeldes hänge vom Grundlohn ab. „Das aktuelle Modell des Bundesgesundheitsministeriums sieht einen solchen Faktor nicht vor.“ Hintergrund ist, dass die BKKen viele Versicherte mit hohem Grundlohn haben.

Die Regierung wies die Befürchtungen zurück. Der Finanzausgleich werde durch die Änderungen genauer, sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums. Die meisten Betriebskrankenkassen würden sogar höhere Zuweisungen erhalten. Weniger bekämen nur solche Kassen, die bisher weniger für Krankengeld ausgaben, als sie dafür bekamen. Der Chef der Kaufmännischen Krankenkasse, Ingo Kailuweit, lobte die Pläne der Regierung. „Interessengeleitete Änderungsvorschläge von Krankenkassen mit vielen Gutverdienern würden diese Kassen ungerechtfertigterweise finanziell bevorzugen.“

dpa

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