38 Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung in Deutschland

Berlin – In Deutschland bestehen im Augenblick 38 Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB). Acht von ihnen arbeiten im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein, sieben in Bayern und sechs in Niedersachsen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag hervor.
„Erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen wurden bis vor Kurzem mit Vollendung des 18. Lebensjahres von der gesundheitlichen Versorgung durch spezialisierte Ärzte und Therapeuten weitgehend ausgeschlossen. Nach einer qualifizierten ambulanten Versorgung in sozialpädiatrischen Zentren wurden sie auf eine Regelversorgung mit oft nachweisbar deutlicher Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes verwiesen“, schreiben die Fragesteller in ihrer Kleinen Anfrage.
Im Juli 2015 wurde deshalb die gesetzliche Grundlage für die Errichtung von MZEB geschaffen. Sie sollen „eine schon seit Langem beklagte Lücke in der ambulanten medizinischen Versorgung von Menschen mit Behinderung schließen“, heißt es in den Vorbemerkungen der Kleinen Anfrage.
In den vergangenen beiden Jahren hat es den Angaben zufolge 26 Anträge auf Ermächtigung von MZEB gegeben, die meisten in den KV-Bezirken Bayern und Thüringen nämlich jeweils sechs. Es wurden 13 Anträge positiv beschieden und fünf Anträge abgelehnt. Neun Antragsverfahren laufen noch.
Die Bundesregierung schlüsselt in ihrer Antwort auch auf, in welchen Regionen noch keine MZEB den Betrieb aufgenommen haben. Laut der Antwort sind dies Berlin, Bremen, Hessen, Saarland und Schleswig-Holstein.
Die Ermächtigung für MZEB war 2015 durch eine Regelung in Paragraf 119c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) eingeführt worden. Vorgesehen ist, dass MZEB sich speziell auf Menschen mit Behinderungen einstellen. Die Behandlung sei auf diejenigen Erwachsenen auszurichten, die wegen der Art, Schwere oder Komplexität ihrer Behinderung durch zugelassene Vertragsärzte nicht ausreichend behandelt werden können, so die Bundesregierung.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: