Politik

UPD-Reform: Sachverständige kritisieren Finanzierung und Struktur

  • Mittwoch, 1. März 2023
/Deutscher Bundestag, Lichtblick/Achim Melde (Archivbild)
/Deutscher Bundestag, Lichtblick/Achim Melde (Archivbild)

Berlin – Die Pläne der Ampelkoalition zur Gründung einer Stiftung als Trägervereinigung für die Unabhängige Patientenberatung (UPD) bewerten viele Sachverständige grundsätzlich positiv, betrachten aber die geplante Ausgestaltung als kritisch. Bei einer Anhörung heute im Gesundheitsausschuss wurde die bereits im Vorfeld geäußerte Kritik an der geplanten Finanzierung der Stiftung laut.

So soll laut Gesetzesvorlage aus der Ampelkoalition der der GKV-Spitzenverband der wesentliche Geldgeber sein sowie in einem kleineren Teil die Private Krankenversicherung (PKV) mitfinanzieren. Damit sei allerdings die Unabhängigkeit der Beratung nicht gewährleistet, erklärten die Sozialverbände heute in der Anhörung.

Der GKV-Spitzenverband und weitere Sachverständige wiederholten ihre grundsätzliche Kritik sowie die ver­fassungsrechtlichen Bedenken an der Finanzierung. Die GKV und PKV sollen zusammen jährlich 15 Millionen Euro für die Stiftung bereit stellen.

Der VdK befürwortet die Stiftungslösung, sieht aber die Rolle der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kritisch. Mit dem GKV-Spitzenverband als Geldgeberin und Stifterin sei die Unabhängigkeit nicht gewähr­leistet, hieß es.

Die UPD berate viele Menschen in Anliegen, die GKV-Leistungen beträfen, häufig gehe es um Ansprüche ge­genüber Kostenträgern. Es sei widersinnig, eine Beratung zu schaffen, die durch einen Akteur finanziert werde, gegen den sich ein Großteil der Beratungsvorgänge richte. Der VdK sprach sich dafür aus, die UPD aus Steuer­mitteln zu finanzieren.

Ähnlich argumentierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der ebenfalls für eine Finanzierung aus Steuermitteln plädierte, um die Unabhängigkeit der Stiftung zu gewährleisten. Zudem bedürfe es für die Stif­tungsarbeit zwingend einer Trennung in strategische Steuerung und operative Umsetzung sowie einer Anbin­dung der Patientenorganisationen an den Stiftungsvorstand.

Der GKV-Spitzenverband erklärte, die Patienten- und Verbraucherberatung sei zuvorderst eine gesamtgesell­schaftliche Querschnittsaufgabe, die aus Steuermitteln finanziert werden sollte. Die GKV solle die UPD-Stif­tung wesentlich finanzieren und als Stifterin fungieren, erhalte aber nicht die verfassungsrechtlich erforder­lichen Mitwirkungsrechte und lehne dieses Konstrukt ab.

Der Einzelsachverständige Rolf Rosenbrock widersprach und erklärte, die Finanzierung durch die GKV mit einem Zuschuss der PKV sei sachgerecht, weil Information und Beratung unzweifelhaft zum Leistungsumfang einer sozialen Krankenversicherung gehörten.

Der Gesundheitsforscher geht davon aus, dass die Stiftungskonstruktion geeignet ist, ein unabhängiges, staats­fernes und dauerhaftes Informations- und Beratungsangebot zu gewährleisten. Er plädierte allerdings dafür, dass die Patientenorganisationen ihre Vertreter im Stiftungsrat selbst bestimmen dürfen.

In der Anhörung machten Sachverständige nicht nur verfassungsrechtliche Bedenken geltend, sondern äußer­ten auch Zweifel, ob die Zeit zur Umsetzung der geplanten Struktur bis Jahresbeginn 2024 ausreicht.

Änderungsbedarf sehen die Experten in der Ausgestaltung der künftigen Führungsorgane der UPD-Stiftung. Hier plädierten die Vertreter der Patientenverbände für mehr Sitze im geplanten Stiftungsrat. Derzeit sind fünf Sitze vorgesehen, es müssten aber sieben sein, um alle Verbände adäquat abzubilden.

Außerdem wehrten sich die Verbände gegen die geplante Vorgabe, dass das Bundesgesundheitsministerium sowie der Patientenbeauftragte der Bundesregierung die Organisationen ernennt. „Wir können sehr gut selbst die Personen für die Gremien bestimmen“, erklärte Martin Danner von der BAG Selbsthilfe. Auch plädierten die Patientenverbände dafür, den geplanten Vorstand nicht zu breit sowie nur als Hauptamt zu besetzen.

„Haupt- und Ehrenamt gemeinsam funktioniert oft nicht“, sagte der Einzelsachverständige Rosenbrock. Von vielen Sachverständigen, auch beispielsweise vom Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses, Josef Hecken, wird die Stiftung beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sowie beim Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) als Vorbild für die Gründung der UPD-Stiftung betrachtet. Allerdings mahnt der GKV-Spitzenverband zur Eile, da es einige Mo­nate benötigen würde, bis eine solche Stiftung auch vom Berliner Stiftungsgericht anerkannt werde.

Als Geschäftsführer der jetzigen UPD, Torben Krummwiede, warnte er vor dem schon beginnenden Personal­verlust in der Beratung. Bereits jetzt orientierten sich Mitarbeiter um, weil sie keine klare Perspektive erken­nen könnten.

„Es wird schwer verständlich, warum im Gesetz eine Soll-Regelung zur Übernahme enthalten ist. In der Bun­destagsdebatte Ende Januar sprach der Minister noch von einer Kann-Regelung“, so Krummwiede. Sollte sich dies nicht bis Mitte des Jahres ändern, sei das Beratungsangebot womöglich nicht aufrecht zu erhalten.

bee/EB

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