Politik

Kinder- und jugendpsychiatrische Leistungen sollen extrabudgetär bezahlt werden

  • Dienstag, 14. März 2023
/motortion, stock.adobe.com
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Berlin – Die Bundesregierung will die Entbudgetierungspläne der Kinder- und Jugendmedizin auf Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie ausweiten. Das geht aus einem Änderungsantrag der Ampelkoalition im Bundes­tag für das UPD-Reformgesetz hervor.

Demnach sollen künftig die Grundversorgung sowie ausgewählte diagnostische und therapeutische Leistun­gen wie etwa Gesprächs-, Beratungs- und Betreuungsleistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu festen Prei­sen der regionalen Euro-Gebührenordnungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) vergütet wer­den. Das bedeutet, die einbezogenen Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie wür­den extrabudgetär (EGV) ver­gütet.

Für die Leistungen, die Pädiater für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr erbringen, hatten die Ärzte denselben Vergütungsweg vorgeschlagen. Die Ampel bleibt aber in dem Antrag dabei, die Pädiatrie über einen komple­xen Zah­lungsweg innerhalb der MGV zu vergüten. Ebenso ist die Erweiterung der Pläne auf die spezielle Kin­der- und Jugend­medizin weiterhin nicht vorgesehen.

Die Unionsfraktion im Bundestag hatte die Ausweitung auf die speziellen Leistungen der Kinder- und Ju­gend­ärzte in einem eigenen Antrag vorgeschlagen. Das war bei Ärzten auf Zustimmung gestoßen, fand bei den Re­­gierungsfraktionen bisher aber keine Beachtung.

Enthalten ist im Änderungsantrag von SPD, Grünen und FDP die erst kürzlich hinzugefügte Vorgabe, dass weitere Mittel von den Kran­ken­­kassen bereitgestellt werden sollen, wenn die zu­nächst innerhalb der MGV veranschlagten Gelder nicht aus­reichen.

Die KBV hält weiter daran fest, dass die Vergütung über die EGV der richtige Weg wäre. Erst kürzlich hatten die KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hof­​meister und Sibylle Steiner an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geschrieben und ihn gebeten, sein „Entbudgetierungsversprechen“ auch richtig umzu­setzen.

Die Pläne könnten übermorgen mit dem UPD-Reformgesetz (Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozial­gesetzbuch – Stiftung Unabhängige Pa­tientenberatung Deutschland – und zur Änderung weiterer Gesetze) nach im Bundestag verabschiedet werden.

may/bee

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