Kinder- und jugendpsychiatrische Leistungen sollen extrabudgetär bezahlt werden

Berlin – Die Bundesregierung will die Entbudgetierungspläne der Kinder- und Jugendmedizin auf Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie ausweiten. Das geht aus einem Änderungsantrag der Ampelkoalition im Bundestag für das UPD-Reformgesetz hervor.
Demnach sollen künftig die Grundversorgung sowie ausgewählte diagnostische und therapeutische Leistungen wie etwa Gesprächs-, Beratungs- und Betreuungsleistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu festen Preisen der regionalen Euro-Gebührenordnungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) vergütet werden. Das bedeutet, die einbezogenen Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie würden extrabudgetär (EGV) vergütet.
Für die Leistungen, die Pädiater für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr erbringen, hatten die Ärzte denselben Vergütungsweg vorgeschlagen. Die Ampel bleibt aber in dem Antrag dabei, die Pädiatrie über einen komplexen Zahlungsweg innerhalb der MGV zu vergüten. Ebenso ist die Erweiterung der Pläne auf die spezielle Kinder- und Jugendmedizin weiterhin nicht vorgesehen.
Die Unionsfraktion im Bundestag hatte die Ausweitung auf die speziellen Leistungen der Kinder- und Jugendärzte in einem eigenen Antrag vorgeschlagen. Das war bei Ärzten auf Zustimmung gestoßen, fand bei den Regierungsfraktionen bisher aber keine Beachtung.
Enthalten ist im Änderungsantrag von SPD, Grünen und FDP die erst kürzlich hinzugefügte Vorgabe, dass weitere Mittel von den Krankenkassen bereitgestellt werden sollen, wenn die zunächst innerhalb der MGV veranschlagten Gelder nicht ausreichen.
Die KBV hält weiter daran fest, dass die Vergütung über die EGV der richtige Weg wäre. Erst kürzlich hatten die KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geschrieben und ihn gebeten, sein „Entbudgetierungsversprechen“ auch richtig umzusetzen.
Die Pläne könnten übermorgen mit dem UPD-Reformgesetz (Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland – und zur Änderung weiterer Gesetze) nach im Bundestag verabschiedet werden.
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