4,4 Prozent Honorarsteigerung in Baden-Württemberg
Stuttgart – Auf eine Honorarsteigerung von 4,4 Prozent haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) und die Krankenkassen im Land geeinigt. „Hinzu kommt noch eine besondere Förderung des Notfalldienstes. Diese mit eingerechnet, stellen die Krankenkassen 4,8 Prozent mehr Mittel für die ambulante medizinische Versorgung der Bürger zur Verfügung“, sagte der KV-Vorsitzende Norbert Metke heute in Stuttgart. Sein Fazit: „Wir haben ein gutes Ergebnis erzielt.“
Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Johannes Fechner begrüßte das Plus für die Reform des Notfalldienstes. „Die Krankenkassen haben ihre Förderung des Notfalldienstes auf zwölf Millionen Euro aufgestockt. Die Wegegebühren wurden um 1,3 Prozent erhöht und auch die längeren Strecken im Rahmen des Notfalldienstes abrechenbar gemacht“, sagte er.
Die Gesamtsteigerung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: „Der Orientierungspunktwert steigt um 1,3 Prozent, die Anpassung für die fachärztliche Grundpauschale sowie die hausärztliche Zusatzpauschale erhöhen sich um 0,6 Prozent“, erläuterte Metke. Für die Veränderungsrate, in der sich die veränderte Morbidität und Demografie widerspiegele, vereinbarten KV und Kassen eine Steigerung um 0,9 Prozent. Diese Elemente kämen allen KV-Mitgliedern zugute.
Besonderen Wert legt die KV darauf, dass nach der Vereinbarung weitere Leistungen ausbudgetiert werden. Dazu gehören neben dem ambulanten Operieren und stationsersetzenden Eingriffen nun auch alle dabei anfallenden Begleitleistungen. Außerdem soll künftig die Förderung der Drogensubstitution und die belegärztliche Tätigkeit extrabudgetär vergütet werden.
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