Große Koalition plant flächendeckendes Hospiz- und Palliativangebot

Berlin – Die große Koalition will die Palliativversorgung in Deutschland ausbauen und setzt dabei besonders auf die enge Zusammenarbeit von Hospizdiensten und Pflegeeinrichtungen mit niedergelassenen Ärzten. „Wir schulden schwerstkranken Menschen in ihrer letzten Lebensphase menschliche Zuwendung und umfassende Hilfe“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) heute in Berlin.
Aber besonders in strukturschwachen und ländlichen Regionen fehle es noch an ausreichenden Hospiz- und Palliativangeboten. „Mit den geplanten gesetzlichen Regelungen wollen wir die ambulante Palliativversorgung weiterentwickeln und die Hospizarbeit finanziell besser fördern. Ziel ist ein flächendeckendes Hospiz- und Palliativangebot in ganz Deutschland“, so der Minister. Besonders wichtig sei außerdem, die Sterbebegleitung in Pflegeeinrichtungen zu stärken.
„Beim Auf- und Ausbau der ambulanten Hospiz- und Palliativversorgung und auch bei der Stärkung stationärer Hospize wurden in den letzten Jahren bereits viele Fortschritte erzielt. So stiegen die Ausgaben für SAPV seit 2009 um das Zehnfache“, heißt es in einem gemeinsamen CDU/SPD-Eckpunktepapier zum Thema. Dennoch gelte es, die Palliativversorgung weiterzuentwickeln. Dazu schlägt die große Koalition unter anderem folgende Schritte vor:
Eine stärkere Förderung von Vernetzung und kooperative Betreuung, bei der professionelle und ehrenamtliche Versorgung Hand in Hand gehen. „Hierzu müssen zukünftig Ärzte, die diese neuen Leistungen erbringen und abrechnen wollen, besondere Qualifikationsanforderungen erfüllen und sich an zum Beispiel an Netzwerkarbeit und/oder einem gemeinsamen Fallmanagement mit anderen Leistungserbringern, zum Beispiel den ambulanten Hospizdiensten oder in Palliativteams, beteiligen“, heißt es in dem Eckpunktepapier.
Von erheblicher Bedeutung sei die Pflege. Deshalb soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gesetzlich beauftragt werden, behandlungspflegerische Maßnahmen sowie Leistungen der Palliativpflege zu konkretisieren.
Die Palliativversorgung kann auch über Selektivverträge geregelt werden. „Dies erhöht die Gestaltungsmöglichkeiten der Vertragspartner“, heißt es in dem Eckpunktepapier.
Die Krankenkassen sollen verpflichtet werden, ihre Mitglieder über die Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung zu informieren.
Die finanzielle Ausstattung stationärer Hospize soll insgesamt verbessert werden.
Verbesserungen soll es auch für stationäre Pflegeeinrichtungen geben. Dazu sollen diese „stärker in die Organisation der ambulanten ärztlichen Versorgung eingebunden werden“, so das Eckpunktepapier. Vertragsärzte sollen dafür einen unbefristeten Vergütungszuschlag erhalten. „Da es sich hierbei um besonders förderungswürdige Leistungen handelt, erfolgt die Finanzierung des Zuschlags von den Krankenkassen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen“, heißt es in dem Papier.
Außerdem gehe es darum, die Fortbildungsmöglichkeiten für Pflegekräfte zu verbessern und die Vernetzung mit Hospizdiensten auszubauen. Ein oder mehrere Modellprojekte sollen klären, wie die palliative Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen weiter verbessert werden kann.
„Ziel ist es, Erkenntnisse über und das Zusammenwirken von pflegerischen und hospizlichen Aufgaben in einer stationären Pflegeeinrichtung, die Vernetzung der vollstationären Pflegeeinrichtung mit den umliegenden Versorgern, den Aufwand und die Kosten einer umfassenden Hospiz- und Palliativversorgung, den Koordinierungsaufwand und die Kosten des gegebenenfalls zusätzlichen, bisher nicht finanzierten palliativ-pflegerischen Mehraufwands zu erlangen“, zählt das Eckpunktepapier den umfangreichen Fragekatalog auf, den diese Modellprojekte klären sollen.
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