Gegner der organisierten Sterbehilfe in der Union formieren sich
Berlin – Vor der Bundestagsdebatte zur Sterbehilfe am Donnerstag formieren sich die Gegner der organisierten Suizidbeihilfe: Die Unionsabgeordneten Michael Brand, Claudia Lücking-Michel (beide CDU) und Michael Frieser (CSU) legten am Dienstag ein Positionspapier vor, in der eine Bestrafung der Sterbehilfe verlangt wird, soweit sie ein regelmäßiges Angebot an Suizidwillige darstellt.
Von dem Verbot, das die Unionsabgeordneten verlangen, wären nicht-kommerzielle und gewerbsmäßige Sterbehilfevereine ebenso betroffen wie Ärzte, die Suizidbeihilfe explizit anbieten. Es müsse verhindert werden, „dass der Suizid und das Angebot zur Unterstützung dabei zu einer normalen Option unter vielen werden", heißt es in dem Papier. Nicht in Gefahr einer Strafverfolgung geraten sollen demnach Angehörige sowie behandelnde Ärzte, die im Einzelfall einem Patienten ein Medikament zum Suizid zur Verfügung stellen.
Die Initiatoren fordern außerdem, die Sterbebegleitung todkranker Menschen auszubauen – etwa in Form der Palliativmedizin, die insbesondere auf Schmerzbehandlung ausgerichtet ist. Ein Todkranker sollte „nicht durch die Hand eines Menschen, sondern an der Hand eines Menschen sterben”, sagte Brand bei der Vorstellung des Positionspapiers in Berlin.
„Wir schulden schwerstkranken Menschen in ihrer letzten Lebensphase menschliche Zuwendung und umfassende Hilfe", erklärte Gröhe. Ziel sei „ein flächendeckendes Hospiz- und Palliativangebot in ganz Deutschland”. Seinem Konzept zufolge sollen stationäre Hospize finanziell stärker gefördert werden; die Kassen sollen einen höheren Anteil der zuschussfähigen Kosten tragen.
Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) sagte, in seiner Fraktion gebe es eine klare Ablehnung der organisierten Sterbehilfe. Nur in der Frage der Suizidbegleitung durch Ärzte gebe es unterschiedliche Auffassungen. Eine Gruppe von Koalitionsabgeordneten um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) plädiert für eine zivilrechtliche Lösung, die Ärzten die Suizidbeihilfe unter bestimmten Bedingungen ausdrücklich erlaubt. Damit soll dem ärztlichen Berufsrecht begegnet werden, dass die Suizidbeihilfe in manchen Regionen untersagt.
Auch in der CSU gebe es „eine große Akzeptanz des Verbotes der gewerbsmäßigen und organisierten Sterbehilfe”, sagte CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt. Der Bundestag debattiert am Donnerstag in einer vierstündigen Debatte über die Sterbehilfe, die quer durch alle Fraktionen kontrovers diskutiert wird.
Einen Gesetzesbeschluss dazu soll es im kommenden Jahr geben. Nach den Worten von Unions-Parlamentsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) könnten die konkreten Gesetzentwürfe, die es bislang noch nicht gibt, ab Februar beraten werden. Mitte nächsten Jahres könne es dann eine Beschlussfassung geben. Bislang hatte es geheißen, die Entscheidung solle im Herbst 2015 fallen. Die Suizidbeihilfe ist in Deutschland nicht verboten, wohl aber die aktive Sterbehilfe, die Tötung auf Verlangen.
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