Windhorst gegen Aufweichung medizinischer Behandlung in Flüchtlingseinrichtungen
Münster – Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) hat sich gegen eine Aufweichung der Standards für die medizinische Behandlung in Flüchtlingseinrichtungen ausgesprochen. In einem einstimmigen Beschluss lehnte der Kammervorstand entsprechende Regierungspläne zur Änderung der Bundesärzteordnung ab. Dagegen begrüßt die Kammer den von der Bundesärztekammer (BÄK) vorgeschlagenen Einsatz von medizinisch qualifizierten Flüchtlingen als „Ärztehelfer“ oder „medizinische Dolmetscher“.
SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hatte zuvor im ARD-Morgenmagazin angeregt, geflüchteten Ärzten die Behandlung ihrer Landsleute in Flüchtlingsheimen zu erlauben. „Wir müssen dafür sorgen, dass syrische Ärzte oder Ärzte aus anderen Regionen in den Unterkünften arbeiten können", sagte der Politiker. Denn sie seien aufgrund bestehender Sprachprobleme oft besser in der Lage zu helfen, als ihre deutschen Kollegen. Lauterbach plädierte an die Ärztekammern, sich für entsprechende Eingliederungsszenarien zu öffnen. „Ich glaube, es ist eine Sache von Kollegialität, dass die, die sich als gut qualifiziert erweisen, eine Chance haben, die Approbation dauerhaft zu bekommen", so der Gesundheitsexperte.
Solange dafür kein solider Qualifikationsnachweis erbracht werden muss, steht dies für ÄKWL-Chef Theodor Windhorst jedoch nicht zur Debatte. „Nicht-Ärzte dürfen nicht ärztlich tätig werden“, unterstrich er. Eine eidesstattliche Bestätigung zum Abschluss einer ärztlichen Berufsausbildung reiche als Nachweis nicht aus. Schließlich seien in Deutschland die Hürden für die Ausübung der Heilkunde am Menschen aus gutem Grund hoch gelegt.
„Approbation und Facharztstandard sind Mindestanforderungen, dies dient dem Schutz aller Patienten, selbstverständlich auch dem der Flüchtlinge“, erläuterte Windhorst. Die Integration von Ärzten unter den Flüchtlingen sei ausdrücklich gewünscht, dürfe aber nicht als „Schnellschuss“ übers Knie gebrochen werden.
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