Politik

Koalitions­verhandlungen: Einigungen zum stationären Sektor

  • Dienstag, 19. November 2013
Uploaded: 28.06.2012 15:32:03 by mis
dpa

Berlin – Der Medizinische Dienst der Krankenkassen soll künftig unangemeldet Kontrollen zur Qualitätssicherung in deutschen Krankenhäusern durchführen können. Das schrieb der Delegationsleiter der Arbeitsgruppe „Gesundheit und Pflege“, Jens Spahn (CDU), heute in seinem Blog. Auf diese und weitere Reformen des stationären Sektors hatten sich Union und SPD zuvor im Rahmen der Koalitionsverhandlungen geeinigt. So soll ein neu zu gründendes Qualitätsinstitut künftig Routinedaten aus dem stationären und dem ambulanten Bereich zusammenführen und für den Patienten „leicht verständlich“ veröffentlichen.

Mehr Geld bei guter Qualität
In diesen Berichten sollen unter anderem auch die Ergebnisse von Nachsorgeunter­suchungen, Komplikationsfällen oder Rehabilitationsmaßnahmen nach einem stationären Eingriff aufgeführt werden. Die so gemessene Qualität der Krankenhäuser soll dann „erstmalig Einfluss auf die Bezahlung der Kliniken haben“. Wer bei bestimmten Leistun­gen gute Qualität abliefere, soll mehr Geld erhalten als Häuser, die unterdurchschnittlich arbeiteten. In der Diskussion sind dabei Zuschläge beziehungsweise Abschläge auf Mehrleistungsabschläge.

Um Krankenhäusern in ländlichen Regionen zu helfen, sollen dort künftig verstärkt Sicherstellungszuschläge bezahlt werden, schreibt Spahn. In der Diskussion ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dazu Kriterien festlegen soll. Werden diese erfüllt, müssen, nach Zustimmung des jeweiligen Bundeslandes, die Sicherstellungs­zuschläge gezahlt werden.

Personalkosten bei der DRG-Kalkulation berücksichtigen
Geeinigt haben sich Union und SPD auf ein Zweitmeinungsverfahren. Mindestens zehn Tage vor einer planbaren Operation sollen Ärzte ihre Patienten demnach über diese Möglichkeit aufklären. Die Kosten sollen die Krankenkasse übernehmen. Auch soll gewährleistet werden, dass die Personalkosten bei der DRG-Kalkulation in ausreichender Höhe und Gewichtung berücksichtigt werden. Dass dieses Geld auch wirklich den Ärzten und Pflegekräften zu Gute kommt müssen die Krankenhäuser dann in den Budgetverhandlungen nachweisen.

Auch sollen die Krankenhäuser zu dem Nachweis verpflichtet werden, dass das Geld für Personal, das in den DRG-Fallpauschalen enthalten ist, auch tatsächlich für Personal verwendet wird.

Implantatregister mit Krankenhausbeteiligung
Spahn zufolge sollen darüber hinaus die Krankenhäuser, in denen neue Medizinprodukte mit hoher Risikoklasse zum Einsatz kommen, dazu verpflichtet werden, sich nach der Markteinführung an Nutzen- und Sicherheitsstudien zu beteiligen. Für Implantate soll zudem ein Register aufgebaut werden, an dem sich die Krankenhäuser beteiligen müssen.  

In der Diskussion ist auch, dass Krankenkassen im Rahmen von Modellprojekten Selektivverträge mit einzelnen Krankenhäusern über die Qualität der Behandlung bei vier vom G-BA auszuwählenden planbaren Leistungen abschließen können. Die freie Krankenhauswahl soll davon unberührt bleiben.

In der Diskussion ist zudem, die Unterschiede in den Landesbasisfallwerten, die sich nicht durch Besonderheiten in den Ländern begründen lassen, aufzuheben sowie die besonderen Aufgaben der Universitätskliniken und der Krankenhäuser der Maximalversorgung besser im DRG-System zu vergüten.

fos

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