Politik

Bundesrat billigt Hospiz- und Palliativgesetz

  • Freitag, 27. November 2015

Berlin – Der Bundesrat hat am Freitag das Hospiz- und Palliativgesetz gebilligt. Durch die Regelung sollen Schwerstkranke und Sterbende in Deutschland künftig besser versorgt werden. Das Gesetz nimmt die Palliativversorgung als Bestandteil der Regelversorgung in die gesetzliche Krankenversicherungsleistung auf. Die Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Versorgungsauftrag der sozialen Pflegeversicherung. Damit kann die Regelung nach der Unterschrift des Bundespräsidenten in Kraft treten.

Der Bundesrat forderte aber mit einer Entschließung weitere Verbesserungen für die Versorgung am Lebensende. Die vorgesehene Ausweitung der palliativen und hospizlichen Angebote sei unzureichend. Die nordrhein-westfälische Landes­gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) verwies darauf, dass Pflegeheime aufgrund des demografischen Wandels immer öfter „Häuser des Sterbens” würden. Damit werde die Sterbebegleitung zu einer Kernaufgabe der Mitarbeiter. Dies werde nicht hinreichend berücksichtigt.

Mit dem Gesetz werden die stationären Kinder- und Erwachsenen-Hospize und ambulante Hospizdienste finanziell stärker gefördert. Die Kassen sollen bei Erwachsenen-Hospizen 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten tragen statt bisher 90. Ambulant tätige Palliativmediziner erhalten mehr Honorar; Alten- und Pflegeheime sollen sicherstellen, dass ihre Bewohner Palliativmedizin in Anspruch nehmen können. Beseitigt werden sollen auch Versorgungslücken insbesondere im ländlichen Raum.

Bislang gibt Deutschland pro Jahr rund 400 Millionen Euro für diesen Bereich aus. In der Koalition wird mit rund 200 Millionen Euro Mehrkosten gerechnet. Schließlich stellt das Gesetz sicher, dass sich Versicherte und deren Angehörige gezielt über bestehende Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung informieren können.

Die hessisches Staatsministerin Lucia Puttrich (CDU) forderte neben individuellen Informationen zusätzliche Öffentlichkeitskampagnen. Die Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz (CDU), sprach von einem „Meilenstein auf dem Weg zu einer flächendeckenden Hospiz- und Palliativversorgung”. Sie räumte ein, dass „nicht alle Wünsche” hätten erfüllt werden können.

kna

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