Hospizverband: Richtlinie soll Besonderheiten bei Kindern berücksichtigen

Berlin/Olpe – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sollte bei der Überarbeitung der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege Aspekte der Kinderhospizarbeit stärker berücksichtigen. Das verlangt der Deutsche Kinderhospizverein (DKHV). Hintergrund der Forderung ist, dass der G-BA mit dem Hospiz- und Palliativgesetz beauftragt wurde, in seiner Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege die Maßnahmen und Leistungen der Palliativversorgung näher zu bestimmen.
Der bisherige Entwurf der Richtlinie geht dem DKHV, der gesetzlich stellungnahmeberechtigt ist und Einblick in die Richtlinien-Entwürfe und Beratungsunterlagen hat, bisher nicht weit genug. Die Pflegerichtlinie des G-BA sei wesentlich auf die Palliativversorgung von Erwachsenen ausgelegt, bemängelte eine Sprecherin des DKHV auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblatts (DÄ).
Ein wesentlicher Unterschied der Kinderhospizarbeit sei, dass diese bereits vom Zeitpunkt der Diagnosestellung beginnen könne. Es sei daher wichtig, dass Erst- und Folgeverordnungen der häuslichen Betreuung nicht nur für 14 Tage gelten würden. „Nur so könnten die Krankheitsverläufe von Kindern, die über Monate und Jahre gehen können, berücksichtigt werden“, hieß es aus dem Verband. Wie lange die Verordnungen stattdessen gelten sollten, sei im Augenblick aber nicht exakt zu benennen. Der DKHV regt gegenüber dem DÄ Pilotversuche an, um dies zu bestimmen.
Der G-BA erklärte auf Nachfrage des DÄ lediglich, die Beratungen im zuständigen Unterausschuss liefen derzeit. Sie seien bis zum Abschluss vertraulich. Auch der genaue Zeitplan ist nicht bekannt, hängt laut Bundesausschuss aber wesentlich von Zahl und Umfang der eingereichten Stellungnahmen ab.
Der DKHV begleitet und unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer lebensverkürzenden Erkrankung und deren Familien.
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