Finanzielle Entlastungen für Krankenhäuser – Kliniken weiterhin unter Druck

Berlin – „Die Bundesregierung erkennt die finanziellen Nöte der Kliniken an, löst sie aber nicht in dem erforderlichen Umfang.“ So kommentierte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, den Beschluss des Bundeskabinettes von heute Vormittag, die Kliniken in diesem und dem nächsten Jahr um 1,1 Milliarden Euro zu entlasten.
„Mit der vorgesehenen Tarifausgleichsrate und den Versorgungszuschlägen wird die akute Problemlage gemildert. Die Krankenhäuser bleiben aber auf circa 25 Prozent der Tarifsteigerungen sitzen“, sagte Baum. Die als jährliche Einmalzahlung ausgestalteten Versorgungszuschläge verbesserten die Finanzierung der Personalkosten auf Dauer nicht, so seine Kritik.
Unzufrieden sind auch die Universitätskliniken. Der Kabinettsentwurf bietet aus Sicht des Verbands der Universitätsklinika (VUD) „keine nachhaltigen Lösungen“. Im Gegenteil, der Gesetzentwurf benachteilige die Unikliniken „massiv“, weil die im Hilfspaket vorgesehenen zusätzlichen Mittel nicht nach dem Aufwand der Kliniken für die Behandlung, sondern pauschal pro Krankenhausfall zugewiesen werden.
„Das heißt, es ist egal, ob es sich um ein frühgeborenes Baby handelt, das mit maximalen Aufwand versorgt wird oder um eine Blinddarmoperation. Die Regierungskoalition verteilt das Geld mit der Gießkanne pro Fall“, sagte Rüdiger Strehl, Generalsekretär des VUD. Ein solches Vorgehen bilde die Hochleistungsmedizin in den Unikliniken nicht ab.
Außerdem bietet die Entscheidung des Bundeskabinettes laut dem VUD keine langfristige Lösung dafür, dass die Kosten für Personal, Medikamente und Energie schneller steigen, als die von den Krankenkassen gezahlten Entgelte. „Von einer Konzeption der Krankenhausfinanzierung mit dauerhaften Lösungen ist das Hilfspaket entsprechend weit entfernt“, so der VUD.
Das Bundesgesundheitsministerium bezeichnete die heute beschlossenen finanziellen Hilfen als „kurzfristig wirksame Maßnahmen“. „Mittelfristig wird es darauf ankommen, dass wir die Mengenentwicklung in den Krankenhäusern analysieren und geeignete Mechanismen finden, die Entwicklung besser zu steuern“, sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Er appellierte an die Bundesländer, ihren Verpflichtungen bei der Investitionsfinanzierung nachzukommen.
Das Bundeskabinett hat die geplanten Änderungen in Form einer Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz beschlossen. Das geplante Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
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