Politik

G-BA bringt ambulante spezialfachärztliche Versorgung auf den Weg

  • Donnerstag, 21. März 2013

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Rahmenbedingungen für die sogenannte ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) in einer Richtlinie beschlossen. Die ASV geht zurück auf das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungs­strukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG), das Anfang 2012 in Kraft getreten ist, und ersetzt die bis dato geltende Regelung für die ambulante Behandlung im Krankenhaus.

Beides ist im Paragraf 116 des fünften Sozialgesetzbuches festgelegt. Laut der ASV können Vertragsärzte beziehungsweise Medizinische Versorgungszentren und Kranken­häuser künftig besonders schwere Erkrankungen unter grundsätzlich denselben Anforderungen ambulant behandeln. Bislang ist die ASV aber noch nicht umgesetzt, weil Kliniken wie Praxen auf die Richtlinie des G-BA warten mussten. Eine erste Fassung dieser Richtlinie hat der G-BA nun heute beschlossen.

Sie legt fest, welche Leistungserbringer an der ASV teilnehmen dürfen und welche personellen Anforderungen dabei gelten, insbesondere für die Zusammensetzung der obligatorischen interdisziplinären Teams. Zudem hat der G-BA die sogenannten sächlichen und organisatorischen Voraussetzungen definiert, die erfüllt sein müssen, beispielsweise das Vorhandensein von Intensivstation und Notfalllabor.

Weitere Regelungsinhalte betreffen die Beschreibung des Behandlungsumfangs einschließlich der Definition schwerer Verlaufsformen, die Qualitätssicherung, die Überweisungserfordernisse sowie die Information der Patienten. „Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung ist ein neuer, sektorenübergreifender Versor­gungsbereich. Erstmals wurden von Grund auf einheitliche Rahmenbedingungen für Krankenhäuser und Vertragsärzte definiert“, sagte Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des zuständigen Unterausschusses.

Sie kündigte an, der G-BA werde auf Basis der heute beschlossenen allgemeinen Regelungen schrittweise die diagnose-spezifischen Anlagen überarbeiten „und so die neue Richtlinie so bald wie möglich mit Leben erfüllen.“

hil

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