Stellungnahmeverfahren zur spezialfachärztlichen Versorgung beginnt
Berlin – Auf einen weiteren Schritt beim Aufbau der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hingewiesen: Der zuständige Unterausschuss hat für die ersten beiden Konkretisierungen der ASV-Richtlinie ein Stellungnahmeverfahren beschlossen. Dabei geht es um die Tuberkulose sowie die gastrointestinalen Tumoren und die Tumoren der Bauchhöhle.
Die Konkretisierungen thematisieren unter anderem den jeweiligen Behandlungsumfang auf Basis der Gebührenpositionen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes.
Die Heilberufekammern und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bekommen mit dem Stellungnahmeverfahren Gelegenheit, sich zu dem Entwurf der Regelungen zu äußern. „Der G-BA hält seinen Zeitplan ein und setzt die im März beschlossenen Eckpunkte um. Wir steuern weiterhin zielstrebig darauf zu, noch binnen Jahresfrist eine Beschlussfassung über die ersten Anlagen herbeizuführen, damit der neue Versorgungsbereich im Laufe des ersten Halbjahrs 2014 endlich scharfgeschaltet werden kann“, sagte Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses ASV heute in Berlin.
Die ASV-Richtlinie regelt für den neuen Versorgungsbereich die Anforderungen. Der G-BA hatte die Erstfassung der Richtlinie im März 2013 beschlossen. Im Juli hatte das Bundesministerium für Gesundheit sie genehmigt.
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