Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung nimmt Fahrt auf
Berlin – Der Deutsche Bundestag hat sich heute in erster Lesung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland befasst. Große Einigkeit herrschte dabei darin, dass insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen noch Hospiz- und Palliativangebote fehlten. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, die Hospizarbeit und die ambulante Palliativversorgung finanziell zu fördern. Pflegeeinrichtungen sollen künftig stärker mit Hospizdiensten und Ärzten zusammenarbeiten; Ärzte eine zusätzliche Vergütung erhalten. Auch die Sachkosten sollen künftig über die gesetzliche Krankenversicherung finanziert werden.
Konkret sollen die Kassen bei Erwachsenen-Hospizen 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten tragen statt bisher 90. Ambulant tätige Palliativmediziner sollen mehr Honorar bekommen und Alten- und Pflegeheime sicherstellen, dass ihre Bewohner Palliativmedizin in Anspruch nehmen können. Pflegekräfte sollen ferner für die Sterbebegleitung geschult werden.
Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) begrüßte heute das auf den Weg gebrachte Hospiz- und Palliativgesetz. Es sei erfreulich, dass es auf diese Weise mehr Möglichkeiten der palliativmedizinischen Versorgung geben werde, sagte Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV. Dabei müsse jedoch auf Qualität geachtet werden.
Auch Caritas-Präsident Peter Neher begrüßt den Gesetzentwurf, insbesondere den Ansatz, die allgemeine ambulante Palliativversorgung zu etablieren und flächendeckend auszubauen. Die Hospiz- und Palliativversorgung müsse aber auch in den Pflegeheimen und Krankenhäusern umfassend erweitert werden. „Die meisten Menschen sterben in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Sie brauchen dort eine würdevolle und kompetente Begleitung“, fordert Neher.
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