Politik

Merkel gegen geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung

  • Freitag, 19. Juni 2015
Uploaded: 19.06.2015 19:12:28 by mis
Angela Merkel /dpa

Berlin – Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich gegen jegliche gewerbsmäßige und organisierte Sterbehilfe ausgesprochen. „Es darf mit dem Tod und dem Sterben kein Geschäft gemacht werden“, sagte Merkel am Freitag in Berlin bei einer Veranstaltung des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK). Es ist das erste Mal, dass sich die Kanzlerin so klar und ausführlich zu dem Thema äußerte.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand werde sie den Gesetzentwurf um den CDU-Abgeord­neten Michael Brand unterstützen, sagte Merkel weiter. Dieser wolle die geschäftsmäßige Sterbehilfe solcher Vereine oder Einzelpersonen verbieten. Sterbehilfe sei grundsätzlich eine schwierige Frage, die man als gesunder Mensch gar nicht ganz ermessen könne.

Die Bundesregierung müsse zwar eine gesetzliche Regelung herbeiführen. Die könne aber bei dieser sehr persönlichen Situation „nicht alles bis ins Allerletzte regeln“. Man müsse vorsichtig sein, definieren zu wollen, „wann etwas nicht mehr menschenwürdiges Leben“ sei.

Der Gesetzentwurf einer Abgeordnetengruppe um Brand findet als einziger Unter­stützung in allen Fraktionen des Bundestages und ist sehr aussichtsreich. Er zielt auf ein strafrechtliches Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe von Vereinen oder Einzelpersonen. In ganz wenigen Ausnahmefällen will er Beihilfe zum Suizid zulassen.

Neben Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat dem Vernehmen nach auch CDU/CSU-Fraktionschef Volker Kauder den Entwurf bereits unterzeichnet. Auch die Bundesärztekammer unterstützt diesen Vorschlag. „Jede Form der organisierten Selbsttötungshilfe vermittelt den Eindruck legaler Geschäftstätigkeit. Allzuleicht entsteht dadurch gesellschaftliche Akzeptanz, die letztlich zu einem enormen Druck auf Menschen in der letzten Lebensphase führen kann", hatte BÄK-Präsident Montgomery erklärt.

Zugleich unterstrich die Kanzlerin, dass der „Ausbau einer Palliativ- und Hospizver­sorgung ein unbedingtes Muss“ sei. Sie verwies auf Gröhes Gesetzentwurf zur besseren und flächendeckenden Versorgung sterbender Menschen – zu Hause, in Heimen oder im Krankenhaus. Der Bundestag hatte am Mittwoch in erster Lesung darüber debattiert.

Gröhe machte bei der EAK-Veranstaltung deutlich, dass er es für richtig hält, dass Selbsttötung und Beihilfe straffrei bleiben. „Es gibt Lebensdramen, da bejahe ich es sehr, dass sich ein Staat zurücknimmt.“ Daher lehne er den Gesetzentwurf um die beiden CDU-Abgeordneten Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger ab, die „Anstiftung und Beihilfe an einer Selbsttötung“ unter Strafe stellen wollen.

Selbsttötung dürfe keine Normalität werden, sagte Gröhe. Deshalb begrüße er, dass auch die deutsche Ärzteschaft mit großer Mehrheit die Position eingenommen habe: „Suizidbeihilfe ist keine ärztliche Aufgabe.“

Damit spielte Gröhe auf einen weiteren der insgesamt vier Gesetzentwürfe an, die im Bundestag inzwischen vorliegen. Eine Gruppe Koalitionsabgeordneter um Bundestags­vizepräsident Peter Hintze sowie die SPD-Fraktionsvize Carola Reimann und Karl Lauterbach will eine gesetzliche Regelung, die einen ärztlich assistierten Suizid ermöglicht.

kna

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