Politik

Jede vierte Kasse erhöhte Zusatzbeiträge

  • Montag, 2. Januar 2017

Berlin – Rund jede vierte Krankenkasse hat zum Jahreswechsel ihren Versicherungsbei­trag erhöht. 27 von 113 seien teurer geworden, berichtete die Welt heute unter Berufung auf eine eigene Auswertung auf Grundlage einer vom GKV-Spitzenverband veröffent­lich­ten Beitragsliste. Erstmals verlangen demnach nun alle Kassen einen Zusatzbeitrag.

Über den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent hinaus geht dem Bericht zufolge als letzte nun auch die auf Baden-Württemberg begrenzte Metzinger BKK. Sie berech­net demzufolge einen Aufschlag von 0,3 Prozentpunkten. Diese Betriebskrankenkasse und die AOK Sachsen-Anhalt seien die einzigen, die insgesamt weniger als 15 Prozent ver­lang­ten.

Elf Krankenkassen kosten dagegen insgesamt 16 Prozent und mehr. Im Vorjahr sei dies erst bei acht der Fall gewesen. Die teuerste Kasse ist demnach in diesem Jahr die BKK Vital mit einem Beitrag von 16,4 Prozent. Von den großen Kassen habe nur die auf Sachsen und Thüringen begrenzte AOK Plus ihren Beitrag erhöht. Die bundesweiten Anbieter Barmer, Techniker Krankenkassen und DAK Gesundheit kosten genauso viel wie 2016.

„Der grundsätzliche Druck bleibt im System, die Tendenz zu steigenden Zusatzbeiträgen ebenso“, sagte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer, der Welt. Trotz guter Wirtschaftslage stiegen die Ausgaben der Kassen nach wie vor schneller als die Einnahmen. Über das Jahr 2017 hinaus geht Pfeiffer von „deutlich“ höheren Krankenkassenbeiträgen aus.

Für die 55 Millionen gesetzlich Versicherten kann die Wahl der Krankenkasse über jähr­liche Mehrausgaben von mehreren hundert Euro entscheiden. Der Kassenbeitrag eines Durchschnittsverdieners mit einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro bewegt sich 2017 laut Welt zwischen 5.364 Euro und 5.904 Euro – ein Unterschied von 540 Euro.

Die Beiträge werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam bezahlt. Der Satz der Arbeitgeber ist auf 7,3 Prozent gedeckelt, der Satz für Arbeitnehmer liegt bei mindes­tens 7,3 Prozent. Seit dem Jahr 2015 können Kassen darüber hinaus einen Zusatzbei­trag erheben.

afp

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