Cannabistherapie bei Krebs oder Multipler Sklerose

Berlin – Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat heute den Weg frei gemacht für den Cannabis-Gesetzentwurf der Bundesregierung. Vertreter der Regierungs- wie auch der Oppositionsfraktionen sprachen von einem entscheidenden Fortschritt zugunsten schwer kranker Patienten. Der Gesetzentwurf soll morgen im Bundestag verabschiedet werden.
Schwer kranke Patienten sollen künftig auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit hochwertigen Cannabisarzneimitteln versorgt werden können. Sie sollen künftig getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung hin in Apotheken erhalten können. Für die Versicherten wird zudem, auch in eng begrenzten Ausnahmefällen, ein Anspruch auf Versorgung mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon geschaffen.
Um die Versorgung sicherzustellen, wird der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland ermöglicht. Geplant ist dazu der Aufbau einer staatlichen Cannabisagentur, die den Anbau und Vertrieb koordiniert und kontrolliert. Diese Aufgabe wird dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übertragen.
Um die genaue medizinische Wirkung der Cannabisarzneimittel zu erforschen, ist eine wissenschaftliche Begleiterhebung vorgesehen. Die generelle Freigabe der Droge Cannabis wird von der Bundesregierung weiter strikt abgelehnt.
Fragen und Antworten zum Gesetz im Überblick:
Bei welchen Krankheiten wird Cannabis eingesetzt?
Cannabis wird unter anderem zur Behandlung von chronischen Schmerzen, Nervenschmerzen, bei grünem Star zur Reduzierung des Augeninnendrucks, bei ADHS und dem Tourettesyndrom eingesetzt. Verwendet werden Cannabisextrakte, Cannabisblüten oder einzelne Cannabinoide – das sind Mittel auf Cannabisbasis. Angewandt wird Cannabis auch gegen Übelkeit und zur Appetitsteigerung bei Krebs- und Aidspatienten, bei Rheuma sowie bei spastischen Schmerzen bei Multipler Sklerose.
Welche Wirkung hat die Droge?
Die beiden wichtigsten Inhaltsstoffe sind Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Ihnen wird unter anderem eine schmerzlindernde, entzündungshemmende, appetitanregende und krampflösende Wirkung zugeschrieben. Nicht immer aber ist der medizinische Nutzen eindeutig belegt. Es gibt viele positive Beobachtungen, allerdings oft noch zu wenige aussagekräftige Studien. Die Regierung will daher weiter forschen lassen.
Wie ist die rechtliche Lage in Deutschland?
Seit Mai 2011 dürfen zugelassene Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis auch in Deutschland hergestellt und von Ärzten auf Betäubungsmittelrezept verschrieben werden. Bisher ist mit Sativex lediglich ein Extrakt aus Cannabis sativa – so der lateinische Name für die Hanfpflanze – zugelassen, und zwar für Patienten, die an Multipler Sklerose erkrankt sind und an schweren spastischen Lähmungen und Krämpfen leiden. Zudem können Patienten im Ausland zugelassene Fertigarzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon verschrieben bekommen. Für die Kosten müssen sie in der Regel aber selbst aufkommen.
Wie viele Menschen erhalten eine Cannabistherapie?
Nach früheren Schätzungen des Alternativen Drogen- und Suchtberichts, der unter anderem von der Deutschen Aidshilfe herausgegeben wird, erhalten in Deutschland etwa 5.000 bis 10.000 Patienten eine Therapie mit Dronabinol oder Sativex.
Welche Alternativen gibt es bislang?
Patienten können bei der Bundesopiumstelle beim BfArM eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabisblüten oder -extrakten „im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie“ beantragen. Das Cannabiskraut wird dann von einem niederländischen Unternehmen an eine bestimmte Apotheke in Deutschland geliefert.
Wie viele Patienten betrifft das?
Derzeit verfügen laut BfArM 1.020 Patienten über eine solche Ausnahmeerlaubnis. Bislang wurden insgesamt 1.086 von 1.629 Anträgen bewilligt, die Erlaubnis wurde zum Teil aber wieder zurückgegeben, oder die Patienten starben. Die Patienten müssen für Cannabisblüten und -extrakt monatlich allerdings meist mehrere hundert Euro bezahlen. Die Krankenkassen bezahlen nur in Einzelfällen. Kritiker monieren, dass sich viele Betroffene Cannabis daher nicht leisten könnten und gezwungen seien, das Marihuana auf dem Schwarzmarkt zu besorgen oder gar selbst anzubauen. Dies ist allerdings illegal. Lediglich zwei Patienten wurde die Erlaubnis für den Eigenanbau von Cannabis erteilt.
Wie soll die Versorgung schwer Kranker verbessert werden?
Schwer kranken Patienten soll der Zugang zu Cannabis zu medizinischen Zwecken nun erleichtert werden. Das neue Gesetz sieht vor, dass schwer chronisch Kranke sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig auf Kassenrezept mit Medizinalhanf versorgen dürfen. Der Eigenanbau durch Patienten bleibt allerdings verboten. Der Gesetzgeber begründet dies mit der „Gefahr von mangelnden Qualitäts- und Sicherheitskontrollmöglichkeiten“.
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