Kabinett beschließt Entwurf des Pflegestärkungsgesetzes

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute die Pflegereform von Union und SPD, die mit einem künftig erhöhten Pflegebeitrag einhergehen soll, auf den Weg gebracht. Nach Billigung des Gesetzentwurfs beginnt nun das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat. Das 1. Pflegestärkungsgesetz soll am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) rechtfertigte im Anschluss an die Kabinettsentscheidung den Anstieg des Pflegebeitrags im Rahmen der geplanten Pflegereform. „Die Menschlichkeit einer Gesellschaft muss sich auch darin zeigen, dass gute Pflege etwas wert ist“, sagte er. Der Kabinettsbeschluss sei „ eine gute Nachricht für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und die Pflegekräfte, die eine unverzichtbare Arbeit leisten".
Vor allem Familien, die Angehörige zu Hause pflegen möchten, sollen künftig mehr Unterstützung bekommen – zum Beispiel durch mehr Tages- und Kurzzeitpflege. Aber auch die Arbeit der Pflegeeinrichtungen soll leichter werden. Dazu soll die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte deutlich aufgestockt werden. Zudem wird ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet.
Zum 1. Januar 2015 soll der Beitragssatz dazu um 0,3 Prozent steigen, um 3,6 Milliarden Euro mehr für die Pflege zu bekommen. Die zusätzlichen Kosten könnten nicht aus den Überschüssen der Krankenkassen finanziert werden, sagte Gröhe. Um weitere 0,2 Prozent sollen die Beiträge später ansteigen. Insgesamt sollen dann gut fünf Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich in die Pflege fließen. Gut eine Milliarde pro Jahr soll in einen Vorsorgefonds für später steigenden Bedarf gesteckt werden.
Geplant sind zwei Reformstufen. Das Pflegestärkungsgesetz ist das erste von zwei Gesetzen, durch die die Pflege in Deutschland verbessert wird. Zunächst wird es deutliche Verbesserungen für die Angehörigen, Betroffenen und Pfleger geben. Diese sollen bereits ab 2015 greifen. 2017 sollen dann mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz vor allem auch Demenzkranke Geld aus der Pflegeversicherung bekommen. Dazu soll das Verfahren der Einstufung grundsätzlich umgestellt und ein neuer Pflegebegriff eingeführt werden.
Hier die konkret vorgesehenen Verbesserungen des 1. Pflegestärkungsgesetzes im Einzelnen:
Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden um 4 Prozent (2,67 Prozent für die erst 2012 mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz neu eingeführten Leistungen) erhöht.
Unterstützungsleistungen wie die Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tages- und Nachtpflege sollen ausgebaut und besser miteinander kombiniert werden können. Das entlastet Pflegebedürftige und pflegende Angehörige gleichermaßen. Menschen in der Pflegestufe 0 (v.a. Demenzkranke) erhalten erstmals Anspruch auf Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege.
Gestärkt werden auch die sogenannten niedrigschwelligen Angebote. Es werden neue zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingeführt, etwa für Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleiter und ehrenamtliche Helfer. Dafür erhalten künftig alle Pflegebedürftigen 104 Euro pro Monat. Demenzkranke erhalten 104 bzw. 208 Euro pro Monat. Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote können künftig auch anstelle eines Teils der Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden.
Der Zuschuss zu Umbaumaßnahmen (z.B. Einbau eines barrierefreien Badezimmers) steigt von bisher 2.557 auf bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. In einer Pflege-WG kann sogar ein Betrag von bis zu 16.000 Euro eingesetzt werden. Für Pflegehilfsmittel des täglichen Verbrauchs steigen die Zuschüsse von 31 auf 40 Euro pro Monat.
Auch die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird verbessert. Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, etwa nach einem Schlaganfall, erhält künftig eine Lohnersatzleistung für eine zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf, vergleichbar dem Kinderkrankengeld. Durch den Gesetzentwurf werden dafür bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Lohnersatzleistung wird in einem separaten Gesetz geregelt, das ebenfalls am 1.1.2015 in Kraft treten soll.
In Pflegeheimen werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von bisher 25.000 auf bis zu 45.000 Betreuungskräften erhöht werden kann. Das verbessert den Pflegealltag und die Qualität der Versorgung in den Heimen. Und das ist auch für die Pflegekräfte eine Entlastung.
Mit den Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten (1,2 Mrd. Euro jährlich) wird ein Pflegevorsorgefonds aufgebaut. Er wird ab 2035 zur Stabilisierung des Beitragssatzes genutzt, wenn die geburtenstarken Jahrgänge (1959 – 1967) ins Pflegealter kommen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisierte indes, dass die Reform nicht unverzüglich komme. Die seit langem überfällige große Pflegereform werde erneut aufgeschoben.
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