Politik

Verband warnt vor schlechterer Versorgung akuter und chronischer Wunden

  • Mittwoch, 6. Februar 2019
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Berlin – Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) befürchtet eine schlechtere Versorgung von Patienten mit akuten und chronischen Wunden, wenn das „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) so umgesetzt wird, wie es der Kabinettsentwurf im Augenblick vorsieht.

Darin wird zwischen einer „Hauptwirkung“ und „zusätzlichen Wirkungen“ von Verbandmitteln unterschieden. Letztere dürfen laut dem Entwurf nicht pharmakologisch, immunologisch oder metabolisch sein und im menschlichen Körper stattfinden.

Aus Sicht des BVMed bedeutet dies, dass Verbandmaterialien, die in der Wundversorgung dringend benötigt werden, künftig nicht mehr ohne aufwendige Nachweise erstattungsfähig wären. Zahlreiche Produkte, zum Beispiel bestimmte Verbandmittel mit antimikrobieller Wirkung, stünden Patienten und verordnenden Ärzten in der Regelversorgung nicht mehr zur Verfügung.

„Für Patienten mit akuten und chronischen Wunden würde die aktuelle Änderung der Verbandmitteldefinition mit Sicherheit eine Verschlechterung der medizinischen Versorgung mit sich bringen“, sagt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim Schmitt.

Mit dieser Regelung würde viele Produkte, die sich zum Teil seit Jahrzehnten in der Wundversorgung bewährt hätten, nicht mehr wie bisher als Verbandmittel von den Krankenkassen bezahlt werden. Das wäre auch wissenschaftlich ein erheblicher Rückschritt, sagte Schmitt. Er warnte, dass in der Folge mehr Menschen mit chronischen Wunden stationär behandelt werden müssten und auch Antibiotika häufiger zum Einsatz kämen.

Der BVMed fordert daher, eine ursprüngliche Formulierung aus dem Referentenentwurf wieder in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Darin wurden Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundversorgung auf Basis einfacher Wirkweisen definiert. 

Mit dem GSAV will die Bundesregierung die Arzneimittelversorgung sicherer machen. Die Definition der Verbandmittel ist ein weiterer Aspekt des Gesetzes. Das Bundes­kabinett hat dem Entwurf des GSAV Ende Januar zugestimmt. 

hil

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