Sachsen will Zuwendungen für Menschen mit Behinderungen erhöhen
Dresden – Sachsen will seine finanzielle Unterstützung für Menschen mit Behinderungen erhöhen. Das Kabinett gab heute einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anhörung frei. Das Geld wird als Nachteilsausgleich gezahlt.
Die monatlichen Beträge dafür sollen steigen: für hochgradig Sehbehinderte von bisher 52 Euro auf 62 Euro, für Gehörlose von 103 Euro auf 115 Euro und für schwerstbehinderte Kinder von 77 Euro auf 90 Euro. Menschen, die gleichzeitig blind und taub sind, sollen einen Ausgleich von 147 Euro bekommen.
„Die moderaten Erhöhungen sind sozialpolitisch gerechtfertigt. Es ist mir persönlich ein wichtiges Anliegen, nach der Erhöhung des Landesblindengeldes auch die anderen Zuwendungen zu verbessern“, sagte Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU). Es gehe darum, einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation Betroffener zu leisten.
Die finanziellen Zuwendungen seien freiwillige Leistungen des Freistaates und würden unabhängig von Vermögen und Einkommen gewährt. Die Ändersungen sollen zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Sachsen hatte bereits zum Jahresanfang das Landesblindengeld angepasst – von 333 Euro auf 350 Euro.
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