Thüringen will Gehörlose finanziell unterstützen
Erfurt – Die rund 1.900 tauben Menschen in Thüringen sollen künftig finanzielle Unterstützung nach dem Vorbild des Blindengeldes bekommen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde heute im Landeskabinett beraten.
Dieser sehe eine monatliche Zahlung von 100 Euro vor, informierte das Sozialministerium in Erfurt. Damit sollen finanzielle Nachteile, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, kompensiert werden. Sozialministerin Heike Werner (Linke) nannte dafür als Beispiel Kosten fürs Gebärdendolmetschen.
Bisher erhalten in Thüringen nur Blinde und Taubblinde einen solchen Nachteilsausgleich. Das Blindengeld beträgt derzeit bis zu 360 Euro im Monat. Dass Gehörlose weniger erhalten sollen, begründete das Ministerium mit einem geringeren Grad der Sinnesbehinderung. Für Gehörlose gibt es solch eine finanzielle Hilfe laut Ministerium bisher nur in fünf anderen Bundesländern.
Das Gesetz soll Ende des Jahres in den Landtag eingebracht und 2018 beschlossen werden. Die Betroffenen sollen das Geld aber rückwirkend zum 1. Juli 2017 erhalten. Die Rede ist von Mehrkosten für die Landeskasse von rund 2,2 Millionen Euro im Jahr.
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