Bundesregierung will klinische Krebsregister ausbauen
Berlin – Die Bundesregierung will die Krebsfrüherkennung und den flächendeckenden Ausbau von klinischen Krebsregistern fördern. Das berichtet heute der Nachrichtendienst des Deutschen Bundestages. Der Gesetzentwurf für ein „Krebsfrüherkennungs- und registergesetz“ (KFRG) greife Empfehlungen aus dem Nationalen Krebsplan auf.
Zentrales Anliegen Prävention
Die Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung ist ein zentrales Anliegen des Nationalen Krebsplans. Das Gesetz schafft laut der Bundesregierung den notwendigen rechtlichen Rahmen, damit der Gemeinsame Bundesausschuss die Empfehlungen des Nationalen Krebsplans in entsprechende Richtlinien umsetzen kann. „Die maximale Häufigkeit der Inanspruchnahme und die Altersgrenzen der Krebsfrüherkennungsuntersuchungen werden nicht länger gesetzlich vorgegeben, sondern künftig durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nach dem jeweils gültigen Stand des medizinischen Wissens festgelegt“, schreibt die Bundesregierung.
Früherkennungsuntersuchungen, insbesondere für Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs, für die Europäische Leitlinien zur Qualitätssicherung existierten, seien künftig als organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme durchzuführen.
Umfassendes Krebsregister
Der Ausbau der Krebsregister ist ein zweiter Schwerpunkt des Gesetzentwurfes. Das kommende Gesetz soll die vollständige Erfassung der einbezogenen Krebserkrankungen regeln, die Qualitätssicherung, die Zusammenarbeit der einzelnen klinischen Krebsregister untereinander sowie mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss und den epidemiologischen Krebsregistern. Außerdem regele es die Förderung der Register durch die gesetzliche Krankenversicherung.
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