Politik

Ab November sollen Krankenhäuser zusätzliche finanzielle Mittel erhalten

  • Donnerstag, 26. Juni 2025
/J.M. Image Factory, stock.adobe.com
/J.M. Image Factory, stock.adobe.com

Berlin – Die Krankenhäuser sollen bundesweit ab dem 1. November 2025 für zwölf Monate auf alle voll- und teilstationären Fälle im somatischen Bereich einen Rechnungsaufschlag von 3,45 Prozent erhalten. Das erklärte Johanna Sell, Unterabteilungsleiterin Gesundheitsversorgung und Krankenhauswesen im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), heute auf dem Hauptstadtkongress. Zudem kündigte sie einige geplante Änderungen im Zuge der Krankenhausreform an.

Die finanzielle Unterstützung der Kliniken bis zum 31. Oktober 2026 werde mit dem Haushaltsbegleitgesetz geregelt, das am vergangenen Dienstag vom Bundeskabinett beschlossen worden war und nun im Bundestag beraten werden soll. Teil des Gesetzes sind auch Darlehen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sowie die Pflegeversicherung, um sie übergangsweise zu stützen.

Über diesen Weg des Rechnungsaufschlags sollen die Krankenhäuser vier Milliarden Euro an Unterstützung erhalten, erklärte Sell. Vorgesehen ist damit, dass alle Krankenhäuser Geld erhalten. Sie wolle „nicht von Geldregen sprechen“, sagte die Unterabteilungsleiterin. Aber diese zusätzlichen Finanzmittel kämen nun den Krankenhäusern zugute. Das Geld soll aus dem Sondervermögen Infrastruktur fließen.

Diese geplante Auszahlung der Soforttransformationskosten – die die schwarz-rote Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hatte – steht noch unter dem Vorbehalt des parlamentarischen Verfahrens, sagte Sell weiter. Das Gesetz soll voraussichtlich im Oktober 2025 in Kraft treten.

Ursprünglich war vorgesehen, dass nur bedarfsnotwendige Krankenhäuser die Finanzspritze erhalten sollten. Soforthilfen für die Krankenhäuser wurden schon lange etwa von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gefordert.

Diese begrüßte die Entscheidung der Bundesregierung. „Die Auszahlung der vier Milliarden Euro über zwölf Monate verschafft den Krankenhäusern dringend benötigte Liquidität“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der DKG, Gerald Gaß. Das sei ein wichtiger Schritt, um den kalten Strukturwandel abzubremsen und Zeit für den nachhaltigen Umbau der Krankenhauslandschaft zu gewinnen.

Er warnte aber davor, diese kurzfristige Entlastung als grundsätzliche Lösung der Probleme zu verstehen. „Ohne eine verlässliche, langfristige Perspektive wie wir Kosten und Erlöse wieder in die Balance bringen, wird sich die wirtschaftliche Lage der Kliniken mittelfristig nicht stabilisieren“, betonte Gaß. Nun brauche es einen „klaren Kurswechsel zur Deregulierung und Entbürokratisierung, um die Kosten der Patientenbehandlung für die Kliniken zu senken.“

Erster Entwurf mit Nachbesserungen der Reform im Juli

Neben der kurzfristigen finanziellen Unterstützung arbeitet das BMG zudem an einem Nachbesserungsgesetz des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), erklärte Sell weiter. Ein erster Entwurf soll demnach Mitte Juli in die Verbändeanhörung und das Abstimmungsverfahren gegeben werden. In dieses Gesetz sollen krankenhausspezifische Inhalte aus dem schwarz-roten Koalitionsvertrag einfließen sowie die Empfehlungen des Leistungsgruppenausschusses.

Sell betonte auf Nachfrage, im Gesetz sei bereits zum Beispiel eine Überarbeitung der Anlage mit den technischen und personellen Vorgaben zu den Leistungsgruppen vorgesehen. Ursprünglich war dafür eine zustimmungspflichtige Rechtsverordnung angedacht. Allerdings wird Informationen des Deutschen Ärzteblattes zufolge derzeit prioritär an der Umsetzung des Nachbesserungsgesetzes gearbeitet, um die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag schnell umsetzen zu können.

Sell hoffe dennoch, dass der neu gegründete Leistungsgruppenausschuss bald Veränderungen, beziehungsweise Vereinfachungen bei den Vorgaben der Leistungsgruppenkriterien aufgreifen werde. Erste Überarbeitungen der übergangsweise geltenden Anlage im KHVVG zu den Vorgaben seien bereits „in den Blick genommen“ worden.

Zudem sollen Zwischenfristen, die mit der Vorhaltefinanzierung zusammenhängen, entsprechend angepasst werden, sagte Sell. Dazu gehöre auch eine Verzögerung des Inkrafttretens der geplanten Rechtsverordnung zur Einführung der Mindestvorhaltezahlen. Diese soll eigentlich zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Länder sollen mehr Zeit erhalten

Zudem sollen die Länder mehr Zeit bekommen, bis wann sie ihre Leistungsgruppen zugewiesen haben und dies dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) mitteilen müssen. Dies sei bislang „knapp bemessen“, so Sell.

Entsprechend soll diese Frist im Gesetz um ein Jahr, beziehungsweise um elf Monate verschoben werden, sagte sie. Das InEK solle demnach einen Monat mehr Zeit als bislang vorgesehen erhalten, die Arbeit an der Zuweisung der Leistungsgruppen fertigzustellen.

Im KHVVG ist festgehalten, dass die Länder diese Informationen dem InEK bis zum 31. Oktober 2026 mitteilen müssen. Sollte diese Anpassung tatsächlich kommen, würden die Landesbehörden dafür bis Ende September 2027 Zeit erhalten.

Ob damit auch die geplante bundesweite Planung nach Leistungsgruppen erst ab Januar 2028 statt wie geplant ab Januar 2027 starten würde, ließ Sell offen. Das BMG äußerte sich auf Nachfrage bislang noch nicht dazu.

Derzeit ringe das BMG zudem in Abstimmung mit den Bundesländern noch um eine kluge Definition der Fachkrankenhäuser, erläuterte Sell.

Auch die Zahl der Leistungsgruppen, von derzeit 65 auf 61 (NRW-Leistungsgruppen plus spezielle Traumatologie) soll reduziert werden. Zudem sind weitere Anpassungen geplant, etwa zu der Anrechenbarkeit von Belegärzten und der Änderung der Vollzeitäquivalente bei der Anrechenbarkeit der Leistungsgruppenkriterien.

cmk

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung