Abgeordnete kritisieren Rechtsverordnung zur PID

Berlin – Abgeordnete von CDU/CSU, Grünen, SPD und Linken haben den Rechtsverordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) kritisiert. In einem Brief an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, befürchten die Parlamentarie „eine unübersichtliche Anzahl von PID-Zentren“, da ihre Zulassung nur von formalen Kriterien abhängt. Zudem seien Qualitätsstandards fraglich, wenn solche Zentren nur gelegentlich eine PID durchführten. Daher plädieren die Abgeordneten für eine kleine Anzahl von Zentren, zumal man bundesweit nur von rund 200 Fällen ausgeht.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Übertragung der Einrichtung von Ethikkommissionen an die Länder. „Damit sind nach dem Entwurf 16 verschiedene Regelungen für Ethikkommissionen, deren Zusammensetzung und Verfahrensweise denkbar“, schreiben die Abgeordneten. In Anbetracht der geringen Fallzahlen fordern Sie bundesweit nur eine Ethikkommission, so dass eine einheitliche Entscheidungspraxis gesichert sei.
Auch die Bundesärztekammer (BÄK) hatte die fehlenden bundeseinheitlichen Maßstäbe bemängelt und vor einem „Kommissionstourismus“ im Falle eines negativen Bescheids gewarnt. Die BÄK hatte daher vorgeschlagen, dass sich die Kommissionen regelmäßig zur Auslegung grundsätzlicher Fragestellungen auf Bundesebene austauschen. Für eine solche koordinative Aufgabe stünde die BÄK bereit.
Die Ethikkommissionen sollen dem Verordnungsentwurf zufolge an die PID-Zentren gekoppelt sein. Diese Nähe gefährdet nach Ansicht der Abgeordneten die unabhängige Rolle des Gremiums. Hinzu komme, dass das Personal der Zentren die erforderliche psychosoziale Beratung durchführe und damit eng mit den reproduktionsmedizinischen und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Interessen verbunden sei, kritisieren die Parlamentarier.
Nach Meinung der Abgeordneten haben die Ethikkommissionen darüber hinaus einen zu geringen Entscheidungsspielraum. Da sie einer PID nur aufgrund bestimmter Diagnosen ohne eigenes ethisches Bewertungsrecht zustimmen sollen, besäßen die Kommissionen nur eine beratende Funktion. Zudem würden die Krankheiten, bei denen die PID möglich sei, nicht ausreichend dokumentiert. Für eine wissenschaftliche Auswertung und langfristige Bewertung der PID müssten aber auch Nebenbefunde und die Indikationen für die PID erfasst werden. Das könnte zum Beispiel ein Register nach dem Vorbild des Mainzer Modells eines Geburtenregisters leisten.
Die Unterzeichner des Briefes, die Unionsfraktionsvizevorsitzenden Johannes Singhammer (CSU) und Günter Krings (CDU), der FDP-Abgeordnete Pascal Kober, die beiden Grünen Birgitt Bender und Harald Terpe, die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), sowie Kathrin Vogler von der Linken bitten den Bundesgesundheitsminister, „den Entwurf zu verändern und auf die aus unserer Sicht gebotenen Verbesserungen hinzuwirken“.
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