„Abnehmspritze“: Petitionsausschuss hält Kostenübernahme für überlegenswert

Berlin – Eine Erweiterung der Übernahme von Kosten für die sogenannte „Abnehmspritze“ durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hält der Petitionsausschuss des Bundestages für zumindest überlegenswert. In der heutigen Ausschusssitzung wurde mehrheitlich die Beschlussempfehlung an den Bundestag verabschiedet, eine dahingehende Petition dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) „als Material“ zu überweisen.
Adipositas sei eine Krankheit mit enormen Gesundheitsrisiken, heißt es in der entsprechenden Petition (ID165851). Weiter wird darauf verwiesen, dass die Kosten einer operativen Magenverkleinerung von den Krankenkassen übernommen würden. Diese Kosten und die der lebenslangen Folgebehandlungen überstiegen aber nach Einschätzung der Petentin die Kosten einer Anwendung der Abnehmspritze deutlich.
Derzeit übernehmen Krankenkassen die Kosten für GLP-1-Agonisten, die sogenannten Abnehmspritzen, nur bei der Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2. Zur Gewichtsreduktion sind sie nicht zulasten der GKV verordnungsfähig, da sie mit einem entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) als Lifestylearzneimittel davon ausgeschlossen wurden.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), wonach Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht, von der Leistungspflicht der GKV ausgeschlossen sind. Zu den Lifestylearzneimittel gehörten beispielsweise Appetitzügler, Abmagerungsmittel und Arzneimittel zur Verbesserung des Haarwuchses.
Man habe aber die Frage, ob es sich bei der Abnehmspritze um ein sogenanntes Lifestylearzneimittel handelt, im Blick, machten die Abgeordneten deutlich. Aussagekräftige Studiendaten für relevante Patientengruppen zu langfristigen Auswirkungen auf insbesondere kardiovaskuläre Endpunkte und zur Langzeitsicherheit der Wirkstoffe seien jedoch abzuwarten.
Mit Blick auf die positiven gesundheitlichen Auswirkungen der Abnehmspritze empfiehlt der Ausschuss gleichwohl, die Petition an das BMG zu überweisen, „damit sie in entsprechende Überlegungen zur Verbesserung der Situation der Betroffenen einbezogen werden kann“.
Der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) begrüßte die Empfehlung des Petitionsausschusses. „Als Gesundheitsminister und Arzt bin ich der Meinung, dass Diabetiker Typ 2 die Spritze auf Rezept bekommen sollten. Für alle anderen Fälle empfehle ich ein zweistufiges Verfahren: Wer nachgewiesen hat, dass er oder sie seit Jahren erfolglos an Abnehmprogrammen teilgenommen hat und unter Übergewicht leidet, sollte die Spritze verordnet bekommen“, so Philippi.
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