Abrechnung: Hausärztliches Gespräch nicht mehr an lebensverändernde Krankheit gebunden
Berlin – Die Abrechnungsmöglichkeiten des ausführlichen hausärztlichen Patientengespräches sollen erweitert werden. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Demnach ist das problemorientierte ärztliche Gespräch ab Januar nicht mehr an eine lebensverändernde Krankheit gebunden.
Laut KBV können Hausärzte sowie Kinder- und Jugendmediziner ab dann die Gebührenordnungspositionen 03230 / 04230 bei verschiedensten Krankheiten abrechnen, die ein längeres Gespräch von mindestens zehn Minuten Dauer mit dem Patienten beziehungsweise einer Bezugsperson erfordern.
Diesbezüglich soll auch die Leistungslegende im Einheitlichen Bewertungsmaßstab in „Problemorientiertes ärztliches Gespräch, das aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung erforderlich ist“ geändert und der fakultative Leistungsinhalt entsprechend angepasst. Die bisherige Einschränkung auf lebensverändernde Erkrankungen entfällt damit, so die KBV.
KBV-Vorstand Regina Feldmann hatte sich schon lange für diese Änderung stark gemacht, weil das Gespräch mit Bindung an eine „lebensverändernde“ Krankheit viele zeitintensive Arzt-Patienten-Gespräche unberücksichtigt ließ.
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