Abschluss von Rabattverträgen soll schwerer werden
Düsseldorf – Die gesetzlichen Krankenkassen werden in Zukunft nicht mehr so leicht mit Pharmaunternehmen Rabattverträge schließen können, um ihre Arzneimittelausgaben zu senken. Dies ergibt sich aus dem Diskussionsentwurf des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts, der dem „Handelsblatt“ vom Montag vorliegt.
Danach sollen die Kassen in Zukunft wie normale Wirtschaftsunternehmen vollständig dem Wettbewerbsrecht unterworfen werden. Statt der Sozialgerichte sollen die Kartellsenate bei Rechtsstreitigkeiten entscheiden.
Durch die Neuregelung erschwert Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) den Kassen vor allem, sich wie in der Vergangenheit zusammenzuschließen, um Preisnachlässe für ihre Versicherten öffentlich auszuschreiben. Denn solche „Kartelle“ sind nach dem Wettbewerbsrecht nur ausnahmsweise erlaubt.
Dies könnte die AOK treffen, denn bislang hat die AOK Baden-Württemberg für alle Ortskrankenkassen die Rabattverträge geschlossen. Für zahlreiche Betriebskrankenkassen übernahm der Dienstleister Spektrum K das schwierige Rabattgeschäft.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: