Ausland

Acrylamid: EU regelt Vorgaben fürs Essen neu

  • Donnerstag, 20. Juli 2017
/hodagmedia, stock.adobe.com
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Brüssel – Krebserzeugendes Acrylamid in Lebensmitteln wie Pommes, Chips oder Knäckebrot soll mit neuen EU-Regeln von 2019 an so weit wie möglich reduziert werden. Experten der EU-Länder billigten gestern einen Entwurf der EU-Kommission mit Vorgaben für Lebensmittelhersteller, Restaurants und Backstuben. Verbraucher­gruppen sehen dies als wichtigen Schritt zum Gesundheitsschutz. Die Gastronomie warnt vor einer „EU-Regelungswut“.

Acrylamid entsteht beim Rösten, Backen, Braten oder Frittieren vor allem bei beson­ders stärkehaltigen Lebensmitteln wie Kartoffeln und Mehl sowie Kaffee. In Tierversu­chen wurde ein erhöhtes Krebsrisiko durch den Stoff nachgewiesen. Ziel der neuen EU-Regeln ist es, beim Garen möglichst wenig Acrylamid entstehen zu lassen.

Wichtiger Schritt für die Menschen

„Heute haben wir einen wichtigen Schritt zum Schutz von Gesundheit und Wohlerge­hen der Bürgerinnen und Bürger getan“, sagte EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis. Die neue Verordnung werde dazu beitragen, den Acrylamid-Gehalt zu senken. Gleichzeitig werde sie Verbraucher darauf aufmerksam machen, auch beim Kochen zu Hause die Entstehung des Stoffs zu vermeiden.

Die neuen Regeln richten sich in erster Linie an professionelle Lebensmittelhersteller und -verarbeiter. So wird zum Beispiel vorgegeben, Kartoffelsorten mit wenig Stärke zu verwenden und Pommes vor dem Frittieren einzuweichen oder zu blanchieren, um die Stärke auszuwaschen. Zudem sollen die Hitze beim Garen auf das Nötigste begrenzt und die Waren so wenig wie möglich gebräunt werden. Bräunungstabellen sollen einen Anhaltspunkt geben.

Alle zehn Minuten wenden

Doch werden die Hersteller vorgefertigter Waren auch zur Information des Endverbrau­chers verpflichtet. Bei Ofen-Fritten soll zum Beispiel genau angegeben werden, bei welcher Temperatur sie fertig gebacken werden sollen und dass sie nur bis zu einer „goldgelben Farbe“ gegart und alle zehn Minuten gewendet werden sollen.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband nannte die Verordnung unverhältnis­mäßig, überflüssig und bürokratisch. Statt Betriebe mit Auflagen zu überziehen, sollte die Öffentlichkeit aufgeklärt werden, forderte der Verband. „Die irrwitzige Forderung nach einer ‚Pommes-Ampel’ ist sicher nicht geeignet, der um sich greifenden EU-Skepsis entgegenzuwirken.“

Der europäische Verbraucherverband BEUC wertete die EU-Maßnahmen als wichtigen ersten Schritt. Doch dringt er auf verbindliche Grenzwerte für Acrylamid in bestimmten Lebensmitteln. EU-Kommissar Andriukaitis sagte zu, diesen Vorschlag zu verfolgen.

Nach der gestrigen Entscheidung folgt nun eine dreimonatige Einspruchsfrist, bevor die EU-Kommission die Vorlage endgültig annimmt. Das Inkrafttreten ist für Frühjahr 2019 geplant.

dpa

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