Ärzteschaft

AD(H)S-Versorgungs­konzept bewährt sich

  • Donnerstag, 26. Mai 2011

Berlin/Stuttgart – Eine positive Bilanz haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) zwei Jahre nach dem Inkrafttreten eines Vertrages zur besseren Versorgung von Patienten mit einem Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (ADS) beziehungsweise einem Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom (ADHS) gezogen.

„Wir freuen uns, dass sowohl die Patienten als auch die teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten den Vertrag so gut angenommen haben“, sagte Carl-Heinz Müller, Vorstand der KBV. Der AD(H)S-Vertrag wurde 2008 in der Vertragswerkstatt der KBV konzipiert und ein Jahr später von der KVBW als bislang einziger KV in Deutschland umgesetzt. „Wir haben damit die Versorgung der Patienten mit AD(H)S in Baden-Württemberg deutlich verbessern können“, sagte Susanne Lilie, Geschäftsführerin der KVBW.

Etwa 1.600 Kinder und Jugendliche waren im ersten Quartal 2011 in dem Vertrag eingeschrieben, 197 Ärzte und Psychotherapeuten haben sich an der interdisziplinären Versorgung beteiligt.

Ziel des Vertrages ist es, betroffenen Familien einen niederschwelligen Zugang mit klaren Behandlungswegen und festen Ansprechpartnern zu bieten. „Jeder Arzt oder Psychotherapeut, der am Vertrag teilnimmt, ist in einem Team eingebunden, dem mindestens ein Kinder- und Jugendarzt, ein Kinder- und Jugendlichenpsychiater und ein Psychotherapeut angehören“, erläuterte Lille. In der Zwischenzeit hätten sich feste Teamstrukturen herausgebildet.

Müller betonte, dass neben der Verbesserung der Versorgung die Wirtschaftlichkeit der Patientenbehandlung eine Rolle spielt. „Wir wollen mit dem Vertrag auch Doppeluntersuchungen und stationäre Einweisungen vermeiden“, sagte er.

hil

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