Änderungen im Geburtenregister: Ärzte dürfen nur Bescheinigungen für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung ausstellen

Berlin – Ärzte dürfen zur Änderung des Eintrages im Geburtenregister nur Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung eine Bescheinigung ausstellen. Auf die entsprechende Regelung im „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ weist die Bundesärztekammer (BÄK) hin.
Am 22. Dezember 2018 ist das „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ in Kraft getreten. Seitdem ermöglicht Paragraf 45b des Personenstandsgesetzes Menschen mit DSD, durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Geburtenregister ändern zu lassen.
Voraussetzung hierfür ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, in der bestätigt wird, dass eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt. Varianten der Geschlechtsentwicklung stellen eine heterogene Gruppe von Abweichungen der Geschlechtsdeterminierung oder -differenzierung dar, die nach der bei der Konsensuskonferenz in Chicago 2005 international festgelegten Definition unter dem Begriff ‚Differences/Disorders of Sex Development (DSD)’ zusammengefasst werden.
Die BÄK weist daraufhin, dass nur in diesen Fällen durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gegenüber dem Standesamt nachzuweisen ist, dass eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt.
Nähere Informationen zu dem Thema DSD hat die BÄK in ihrer Stellungnahme „Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ vorgelegt.
Auch die S2k-Leitlinie „Varianten der Geschlechtsentwicklung“, die über die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) verfügbar ist, gibt Handlungsempfehlungen für die Bereiche Psychologie/Psychotherapie (Diagnostik/Therapie), Medizin (Diagnostik/ Therapie) und Selbsthilfe (Kontakt/ Kooperation) für Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung zum Zeitpunkt der Geburt und im weiteren Lebensverlauf.
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