Ärzteschaft

Ärzte begrüßen Verbot der Plakatwerbung für Tabak

  • Montag, 3. Januar 2022
/picture alliance, Wolfram Steinberg
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Berlin – Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, hat das Aus für Tabakwerbung auf Außenflächen wie Plakat­wänden und Haltestellen zum neuen Jahr begrüßt. Es sei gut und richtig, dass der Gesetzgeber dies endlich verbiete, sagte der BÄK-Chef.

„Zuletzt war in keinem anderen Land der Europäischen Union außer in Deutschland diese Art von Wer­bung möglich.“ Studien zeigten, dass Werbung gerade bei Kindern und Jugendlichen die Attraktivität von Tabakprodukten erhöhe. Auch für abhängige Raucher setze dies ständig Schlüsselreize, die einen Aus­stieg erschwerten.

Nach einem bereits 2020 beschlossenen Gesetz ist seit Samstag zunächst Außenwerbung für herkömm­liche Tabakprodukte wie Zigaretten tabu. Für Tabakerhitzer soll das Verbot Anfang 2023 greifen, für E-Zi­garetten Anfang 2024 – ausgenommen jeweils direkt an Wänden oder Schaufenstern von Fach­geschäf­ten.

Untersagt ist Tabakwerbung unter anderem schon in Radio und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften, im Kino bei Filmen für Unter-18-Jährige oder mittels Gratisproben bei Festivals.

Reinhardt sagte: „Wir beobachten mit großer Sorge, dass Jugendliche durch E-Zigaretten an das Rauchen herangeführt werden. Wir hätten uns deshalb ein sofortiges komplettes Außenwerbeverbot auch für elek­tronische Verdampfer und E-Zigaretten gewünscht statt der vorgesehenen stufenweisen Scharf­schaltung des Gesetzes.“ Trotzdem sei das jetzige Verbot ein erster Schritt, um Jugendliche besser zu schützen und Rauchern den Ausstieg aus der Sucht zu erleichtern.

Mit Blick auf elektronische Erhitzungssysteme wie E-Zigaretten oder E-Shishas sagte der Ärztepräsident, derzeit versuche die Industrie, diese als weniger gefährliche Alternative zu vermarkten. „Dabei ist gar nicht absehbar, welche gesundheitlichen Langzeitschäden mit ihnen verbunden sind. Schon jetzt gibt es Hinweise auf Schädigungen der Atemwege sowie des Herz-Kreislauf-Systems.“

dpa

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