Vermischtes

Ärzte dürfen bei älteren Patienten weiter konventionelle Impfstoffe nutzen

  • Dienstag, 26. Juli 2022
/picture alliance, Jan Woitas
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Darmstadt – Ein Frankfurter Pharmaunternehmen muss zumindest vorläufig weiter akzeptieren, dass Über-60-Jährige mit konventionellen quadrivalenten Grippeimpfstoffen geimpft werden können. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden (Az. L 8 KR 125/22 B ER).

Obwohl die Ständige Impfkommission (STIKO) für diese Patientengruppe eigentlich einen Hochdosisgrippe­impfstoff empfiehlt, regelt eine temporäre Rechtsverordnung, dass bis Ende März 2023 der behandelnde Arzt über die Wahl des Impfstoffs entscheidet.

Das Pharmaunternehmen, das als einzige den Hochdosis-Influenza-Impfstoff vertreibt, hatte in einem Eilan­trag gegen die entsprechende Verordnung mit Verweis auf drohende Umsatzverluste in Höhe von mehr als 53 Millionen Euro gegen die Verordnung geklagt.

Sowohl das Sozialgericht als auch das Hessische Landessozialgericht als Beschwerdeinstanz lehnten den entsprechen­den Eilantrag jedoch ab.

Das Landessozialgericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Grundgesetz nicht per se vor Konkur­renz schütze und das Unternehmen sich zudem nicht in einer dringlichen Notlage befinde, die eine sofortige Entscheidung erfordere. Stattdessen müsse es die Entscheidung im Hauptsacheverfahren abwarten.

Zum Hintergrund: Im Mai 2020 wurde der Hochdosis-Influenza-Impfstoff vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu­gelassen. Ein halbes Jahr später empfahl die STIKO aufgrund der Über­legenheit der Impfwirksamkeit bei älte­ren Menschen den Impfstoff für Personen ab 60 Jahren.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss daraufhin, in die Schutzimpfungsrichtlinie einen entspre­chenden Anspruch der Versicherten über 60 Jahren auf diesen Impfstoff aufzu­nehmen.

Im Sommer 2021 empfahl die STIKO für den Fall von Lieferengpässen, Versicherte ab 60 Jahren mit Influen­za­impfstoffen in Standarddosierung zu versorgen, im Februar 2022 wurde die Befristung der Impfverordnung um ein weiteres Jahr verlängert.

Dementsprechend kann nunmehr bis zum 31. März 2023 von über 60-jähri­gen Versicherten auch der Stan­dard­impfstoff beansprucht werden kann.

hil/sb

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