Ärzte dürfen bei älteren Patienten weiter konventionelle Impfstoffe nutzen

Darmstadt – Ein Frankfurter Pharmaunternehmen muss zumindest vorläufig weiter akzeptieren, dass Über-60-Jährige mit konventionellen quadrivalenten Grippeimpfstoffen geimpft werden können. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden (Az. L 8 KR 125/22 B ER).
Obwohl die Ständige Impfkommission (STIKO) für diese Patientengruppe eigentlich einen Hochdosisgrippeimpfstoff empfiehlt, regelt eine temporäre Rechtsverordnung, dass bis Ende März 2023 der behandelnde Arzt über die Wahl des Impfstoffs entscheidet.
Das Pharmaunternehmen, das als einzige den Hochdosis-Influenza-Impfstoff vertreibt, hatte in einem Eilantrag gegen die entsprechende Verordnung mit Verweis auf drohende Umsatzverluste in Höhe von mehr als 53 Millionen Euro gegen die Verordnung geklagt.
Sowohl das Sozialgericht als auch das Hessische Landessozialgericht als Beschwerdeinstanz lehnten den entsprechenden Eilantrag jedoch ab.
Das Landessozialgericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Grundgesetz nicht per se vor Konkurrenz schütze und das Unternehmen sich zudem nicht in einer dringlichen Notlage befinde, die eine sofortige Entscheidung erfordere. Stattdessen müsse es die Entscheidung im Hauptsacheverfahren abwarten.
Zum Hintergrund: Im Mai 2020 wurde der Hochdosis-Influenza-Impfstoff vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zugelassen. Ein halbes Jahr später empfahl die STIKO aufgrund der Überlegenheit der Impfwirksamkeit bei älteren Menschen den Impfstoff für Personen ab 60 Jahren.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss daraufhin, in die Schutzimpfungsrichtlinie einen entsprechenden Anspruch der Versicherten über 60 Jahren auf diesen Impfstoff aufzunehmen.
Im Sommer 2021 empfahl die STIKO für den Fall von Lieferengpässen, Versicherte ab 60 Jahren mit Influenzaimpfstoffen in Standarddosierung zu versorgen, im Februar 2022 wurde die Befristung der Impfverordnung um ein weiteres Jahr verlängert.
Dementsprechend kann nunmehr bis zum 31. März 2023 von über 60-jährigen Versicherten auch der Standardimpfstoff beansprucht werden kann.
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