Ärzte in Frankreich dürfen Beatmung einer Patientin gegen den Elternwillen einstellen
Paris – Ärzte in Frankreich können gegen den Willen der Eltern die künstliche Beatmung einer Jugendlichen einstellen, die mit schweren Hirnschäden im Krankenhaus liegt. Der Staatsrat, das oberste Verwaltungsgericht, wies einen Einspruch der Eltern einer 14-Jährigen ab. „Damit liegt es jetzt im Ermessen des für das Kind zuständigen Mediziners, ob und wann die Entscheidung zur Einstellung der Behandlung umgesetzt wird“, teilte der Staatsrat mit.
Die 14-Jährige, die eine Autoimmunerkrankung hat, war im vergangenen Juni mit Kreislauf- und Atemstillstand gefunden und ins Krankenhaus von Nancy gebracht worden. Dort stellten die Ärzte schwere Hirnschäden fest. Weil sie keine Aussicht auf Besserung sahen, entschied der behandelnde Arzt im Juli 2017 nach dem dafür vorgesehenen Verfahren, die künstliche Beatmung einzustellen – es war zuvor nicht gelungen, einen Konsens mit den Eltern zu erreichen.
Diese zogen gegen die Entscheidung vor Gericht, scheiterten aber sowohl in erster Instanz als nun auch in Berufung. Die Richter des Staatsrats begründeten dies unter anderem mit dem irreversiblen Verlusts der Autonomie des Kindes, zudem gebe es keine ernsthafte Anfechtung der ärztlichen Analyse.
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