Ärzteschaft

Ärzte kritisieren Auswirkungen des Beschneidungs­gesetzes

  • Donnerstag, 12. Dezember 2013
Uploaded: 14.09.2012 12:22:03 by mis
dpa

Berlin – Ärzte und Kinderschutzverbände haben die Auswirkungen des sogenannten Beschneidungsgesetzes kritisiert, das der Bundestag vor einem Jahr verabschiedet hat. „Das Gesetz hat die Situation für die Neugeborenen, Säuglinge und Kleinkinder nicht verbessert“, betonte der Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), Manfred Gahr, heute auf einer Pressekonferenz in Berlin. So könne nach dem Gesetz eine Beschneidung im ersten Lebenshalbjahr auch von einem nicht-ärztlichen Beschneider vorgenommen werden. „Je jünger aber das Kind ist, desto größer sind die technischen Schwierigkeiten und die Rate von Komplikationen“, erklärte Gahr.

„In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind“, heißt es in dem Gesetz. Zudem darf bei einem „nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kind“ eine „medizinisch nicht erforderliche Beschneidung“ dann vorgenommen werden, wenn sie „nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll“.

Ein nicht-ärztlicher Beschneider dürfe aber keine wirksame Anästhesie durchführen, weder eine Allgemeinnarkose noch eine örtliche Betäubung, sagte Gahr. Das Ergebnis sei, dass in Deutschland bei Neugeborenen Beschneidungen ohne Schmerzaus­schaltung vorgenommen würden. „Das halten wir für grausam und nicht ethisch vertretbar“, so Gahr.

„Wir lehnen die Zirkumzision aus rituellen oder religiösen Gründen ab“, sagte der Pressesprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Ulrich Fegeler. Es gebe das Recht auf körperliche Unversehrtheit, und dieses Recht dürfe nicht beschnitten werden. Zirkumzisionen ohne therapeutischen Nutzen dürften frühestens nach Erreichen der notwendigen Einwilligungs- und Zustimmungsfähigkeit der Betroffe­nen durchgeführt werden – nur so sei sichergestellt, dass der Betroffene sich der Tragweite dieser Entscheidung bewusst ist.

Auf Messers Schneide – Umfrage in Berlin

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH), Bernd Tillig, kritisierte, dass vor der Verabschiedung des Gesetzes viel zu kurz über dessen Inhalte diskutiert worden sei: „Wir mussten erleben, dass die meisten seriösen Stellungnahmen zu dem Beschneidungsgesetz überhaupt nicht beachtet wurden.“ Rechtssicherheit sei durch das Gesetz nur für die Beschneider eingeführt worden, nicht aber für die beschnittenen Kinder, so Tillig.

Neben DAKJ, BVKJ und DGKCH nahmen an der Pressekonferenz auch die Verbände MOGiS, Terre des Femmes, pro familia Niedersachsen und (I)NTACT teil.

fos

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