Ärzteschaft

Ärzte sollen genauer zwischen Krankentransport und Krankenfahrt unterscheiden

  • Dienstag, 25. Juni 2013

München – Auf die Unterschiede zwischen einem Krankentransport und einer Kranken­fahrt im Taxi hat das Bayerische Innenministerium hingewiesen. Der Bayerische Haus­ärzte­verband erklärt die Information auf seiner Internetseite.

Laut Bayerischem Innenministerium verordnen Ärzte immer wieder Krankentransporte, wenn eigentlich eine Krankenfahrt ausreichend gewesen wäre und umgekehrt. Das Ministerium bitte deshalb, auf die rechtliche Abgrenzung zwischen Krankenfahrt und Krankentransport zu achten. Es weist außerdem darauf hin, dass Ärzte unabhängig von beidem einen Rettungstransportwagen grundsätzlich nur bei Notfällen anfordern sollten.

Laut dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz (BayRDG) ist ein Krankentransportwagen eingerichtet für den Transport von Kranken und Verletzten, nicht aber für Notfall­pa­tienten, und mit nichtärztlichem medizinischem Fachpersonal ausgestattet. Ein Kranken­transport sei zum Beispiel nötig, wenn zu befürchten sei, dass sich der Zustand des Patienten verschlechtert, er nicht selbst ein- und aussteigen beziehungsweise auf eine Trage umsteigen könne, Infektionsgefahr bestehe oder die Überwachung und Bedienung medizinischer Geräte und Hilfsmittel erforderlich sei.

Wenn zu erwarten sei, dass der Kranke oder Verletzte ohne die Einrichtung eines Krankenwagens und die Betreuung durch das nichtärztliche medizinische Fachpersonal auskomme, sei lediglich eine Krankenfahrt zu verordnen. Dies gelte auch für Personen mit Behinderungen, „sofern deren Betreuungsbedürftigkeit ausschließlich auf die Behinderung zurückzuführen ist“.

Das Bayerische Innenministerium fordert Ärzte auf, im Einzelfall genau abzuwägen, ob ein Krankentransport oder eine Krankenfahrt nötig ist.  

hil

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