Ärzteschaft

Ärzte und Pflegeeinrichtungen in Bayern arbeiten eng zusammen

  • Donnerstag, 14. Dezember 2017

München – Ärzte und Pflegeeinrichtungen nutzen vermehrt die Möglichkeit, Kooperationsverträge zu schließen. Wie die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) mitteilte, arbeiten derzeit mehr als 600 stationäre Pflegeeinrichtungen, das ist rund ein Drittel aller Einrichtungen im Freistaat, mit mehr als 1.000 niedergelassenen Ärzten eng zusammen.

„Unsere jahrelangen Forderungen an die Politik, bessere Rahmenbedingungen für die Versorgung von älteren und pflegebedürftigen Patienten zu schaffen, tragen nun Früchte“, hieß es aus der KVB. Gerade diese Art der Versorgung erfordere von den niedergelassenen Kollegen viel Fingerspitzengefühl, Einfühlungsvermögen und Zeit.

Positives Fazit der Wohlfahrtspflege

Die Möglichkeit für solche Verträge bestehen seit rund eineinhalb Jahren. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte im Sommer 2016 mit den Krankenkassen neue Regelungen zur Vergütung der ärztlichen Betreuung von Heimbewohnern im Rahmen von speziellen Kooperations­verträ­gen vereinbart. Für die Berechnung der zusätzlichen ärztlichen Kooperations- und Koor­di­nationsleistungen hat die KBV zusätzliche Gebührenordnungspositionen in ein neues Kapitel 37 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgenommen.

„Wenn pflegebedürftige Menschen eine hausärztliche Betreuung wünschen, kann dies meist gewährleistet werden“, zog jetzt die stellvertretende Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege Bayern, Margit Berndl, ein positives Fazit. Die sich oft daran anknüpfende fachärztliche Versorgung sei aber im ländlichen Bereich immer noch eine Herausforderung, „wobei die kontinuierliche Unterstützung durch die KV bei der Vermittlung eine große Hilfe ist“, so Berndl. 

Eine Vergütung der Pflegeheime für die im Rahmen der Kooperationen anfallenden Tätigkeiten forderte unterdessen der Landesgeschäftsstellenleiter des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Joachim Görtz. „Für die Teilnahme an regelmäßigen Visiten und patientenorientierten Fallbesprechungen erhalten die Pflegeeinrichtungen keine Vergütung. Dass die Zeit der Pflegekräfte dabei von den Kostenträgern schlicht nicht berücksichtigt wird, ist nicht akzeptabel und gehört geändert“, sagte er.

hil

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