Ärzteschaft

Ärzte wehren sich gegen Kassenzugriff auf Praxisverwaltungs­systeme

  • Donnerstag, 12. Juli 2018
/Wax, stock.adobe.com
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Berlin – Bei der Ausgestaltung einer elektronischen Patientenakte (ePA) gibt es derzeit Überlegungen, dass Krankenkassen einen direkten Zugriff auf die Praxisverwaltungs­systeme von Ärzten und Psychotherapeuten erhalten könnten. Aus gut informierten Kreisen hieß es, das Bundesgesundheitsministerium könne sich dem Modell der AOKen für die ePA nähern, bei dem dezentral auf Patientendaten zugegriffen werden soll. Die Ärzteschaft zeigte sich heute empört und forderte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf, das Vorhaben zu stoppen.

Dem direkten Zugriff in die Praxisverwaltungssysteme von Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten von außen und dem Auslesen von Behandlungsdaten erteile man eine „klare Absage“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und allen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Man werde „keine Systeme akzeptieren“, die in die Praxissysteme der Ärzte eingriffen. Auch der Zugriff von einem beauftragten Dritten sei nicht hinnehmbar.

KBV und KVen betonten aber auch, dass der strukturierte und sichere Austausch von medizinischen Behandlungsdaten unter den Vertragsärzten und Vertragspsycho­therapeuten und deren Weitergabe an Patienten ein elementares Ziel im digitalen Zeitalter ist, das alle gemeinsam verfolgten. Sie signalisierten die Bereitschaft, standardisierte Behandlungsdaten an eine lebenslange und kontinuierlich verfügbare elektronische Akte je Patient zu übermitteln.

Elementar sei dabei aber, dass die Datenhoheit für die elektronische Patientenakte bei den Patienten liege. Die erforderlichen Datenstandards und damit verbundene Schnittstellen der Praxisverwaltungssysteme müssten für Ärzte und Psychotherapeuten zudem von der KBV definiert werden, heißt es in der Erklärung.

„Die höchst vertrauliche Arzt-Patienten-Kommunikation ist wesentliches Selbst­verständnis unseres Berufes und bedarf eines besonderen Vertrauensschutzes. Wir werden im Sinne unserer Mitglieder nicht zulassen, dass diese besondere Beziehung zu unseren Patienten durch technische Lösungen aufgebrochen wird, die einen direkten Zugriff in die vertrauliche Arztdokumentation beinhalten“, schreibt KBV-Chef Andreas Gassen stellvertretend für alle Vorstände der KVen und der KBV, abschließend.

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