Ärzte wehren sich gegen Normierungsbestrebungen aus Brüssel
Brüssel/Berlin – Nach der Bundesärztekammer und dem Weltärztebund hat sich jetzt auch die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) gegen Normierungsbestrebungen gewandt, welche die Freiheit und Qualität des Arztberufes in Deutschland beeinträchtigen können.
Hintergrund der Diskussionen sind Bestrebungen des Europäischen Komitees für Normung (CEN), europaweit verbindliche Normen für die ärztliche Berufsausübung festzulegen. Begonnen haben diese Vorstöße im September 2010; damals konstituierte sich eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel, eine Norm über Dienstleistungen in der ästhetischen Chirurgie zu erarbeiten.
Diese Norm ist mittlerweile verabschiedet worden. Sie legt fest, welche sachlichen und personellen Anforderungen bei ästhetisch chirurgischen Leistungen gewährleistet werden müssen. Weitere Arbeitsprojekte gibt es für die Bereiche Chiropraktik, Homöopathie, Osteopathie, traditionelle chinesische Medizin und die Behandlung von Lippen-, Kiefer- und Gaumenspalten.
Der Arbeitskreis „Ärzte und Juristen“ der AWMF wandte sich jetzt entschieden gegen die Normierungsvorhaben. Laut dem Vorsitzenden der Leitlinienkommission der AWMF, Rolf Kreienberg, hintertreiben solche europäischen Normen ohne wissenschaftliche Evidenz die Erarbeitung medizinisch-wissenschaftlicher Leitlinien. Aber nur sie gewährleisteten Transparenz, Objektivität und Wissenschaftlichkeit. „Diese Grundvoraussetzungen sind bei der Entwicklung von Normen durch das CEN nicht erkennbar“, so Kreienberg.
Die AWMF und die in ihr zusammengeschlossenen 168 wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften würden sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass ausschließlich aktuelle und in breitem Konsens entwickelte wissenschaftliche Leitlinien die ärztliche Berufsausübung in Deutschland unterstützten.
Die CEN-Aktivitäten stünden nicht mit den Anforderungen des Deutschen Weiterbildungsrechts in Einklang, sagte Annabel Seebohm, Leiterin des Brüsseler Büros der Bundesärztekammer. „Die Inhalte der Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern sind die rechtlich maßgebliche Grundlage für die ärztliche Berufsausübung in Deutschland und die Abgrenzung der ärztlichen Fachgebiete untereinander“, betonte sie.
Bereits im vergangenen Jahr hatte der Weltärztebund auf seiner 194. Sitzung in Indonesien eine Resolution zur Patientensicherheit und Normung von medizinischer Berufsausübung verabschiedet. Auch er warnte darin vor den Plänen des CEN, medizinische Verfahren durch nichtmedizinische Industrienormungs-Institutionen festzuschreiben. Diese Einrichtungen verfügten weder über die notwendigen technischen und berufsethischen Kompetenzen, noch besäßen sie ein öffentliches Mandat, so die Begründung des Weltärztebundes.
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